Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Obermain
Icon Pfeil nach unten
Lichtenfels
Icon Pfeil nach unten

LICHTENFELS: Info der Führerscheinstelle im Landratsamt Lichtenfels

LICHTENFELS

Info der Führerscheinstelle im Landratsamt Lichtenfels

    • |
    • |
    Die Umtauschfristen für den Führerschein.
    Die Umtauschfristen für den Führerschein. Foto: Grafik: BMVI

    Die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels weist auf den Pflichtumtausch für die Papierführerscheine hin. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1953 bis einschließlich 1958 geboren sind, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2022 ein neues Dokument in den Händen haben. Für spätere Geburtsjahrgänge gelten längere Umtauschfristen. Vor 1953 Geborene haben für den Umtausch hingegen sogar Zeit bis Anfang 2033.

    Für den Umtausch zuständig ist immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. Für alle im Landkreis Lichtenfels wohnenden Personen ist dies die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels.

    Erhöhte Nachfrage, längere Wartezeiten

    Zum Umtausch wird ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass), der alte Führerschein und ein Termin in der Führerscheinstelle benötigt. Ein Termin kann online auf der Internetseite des Landratsamts gebucht werden. Aufgrund der erhöhten Nachfrage muss mit längeren Wartezeiten auf einen Termin gerechnet werden. Deswegen empfiehlt die Führerscheinstelle, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern.

    Sollte der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, dort zur Beschleunigung eine Karteikartenabschrift zur Übersendung an die jetzt zuständige Behörde anzufordern.

    Wenn der Umtausch beantragt wurde, kann der neue Führerschein gegen eine geringe Gebühr auch direkt nach Hause gesandt werden. So erspart man sich zur Abholung den erneuten Gang zum Landratsamt. (red)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden