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LICHTENFELS: Kein Sondergebiet Wochenendsiedlung in Weingarten

LICHTENFELS

Kein Sondergebiet Wochenendsiedlung in Weingarten

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    Von Weingarten bis nach Hausen erstreckt sich die Wochenendhaussiedlung entlang des Mains.
    Von Weingarten bis nach Hausen erstreckt sich die Wochenendhaussiedlung entlang des Mains. Foto: Markus Drossel

    Ganz leise verlassen die Zuhörer nach Ende des Tagesordnungspunkts 7 die Stadtratssitzung. Kaum aber hat der letzte von ihnen die Tür der Stadthalle hinter sich zugezogen, wird es emotional: Aufgestaute Wut, riesengroße Enttäuschung und zum Teil auch Hilflosigkeit und Ängste entladen sich. Es wird laut und hitzig, während drinnen das Gremium noch tagt. Der Grund: Es ging eben um die Wochenendhaussiedlung in Weingarten. Ihr geliebtes Freizeitparadies.

    Keine öffentliche Straße, sondern lediglich ein Privatweg führt unterhalb von Weingarten am Main entlang - der Besitzer des Grundstücks hat die Durchfahrt bereits untersagt.
    Keine öffentliche Straße, sondern lediglich ein Privatweg führt unterhalb von Weingarten am Main entlang - der Besitzer des Grundstücks hat die Durchfahrt bereits untersagt. Foto: M. Drossel

    Was war passiert? Im Jahr 2012 hatte der Stadtrat, damals noch unter Bürgermeisterin Dr. Bianca Fischer (CSU), den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan für den Bereich der Wochenendsiedlung zu ändern, um letztlich einen Bebauungsplan aufzustellen. Rund 50 Häuser gibt es dort am Main zwischen Weingarten und Hausen bereits, von kleinen Hütten bis zu großzügigen Villen. Und die Besitzer so mancher Brachfläche würden auch gerne Baurechte erhalten.

    „Wir haben das über diverse Behörden wie das Landratsamt und die Regierung von Oberfranken sowie den Verwaltungsgerichtshof prüfen lassen. Ein Bebauungsplan wird nie Rechtskraft erlangen“, führte Bürgermeister Andreas Hügerich in der jüngsten Sitzung aus. Die naturschutzrechtlichen Hürden seien zu groß, nicht zu überwinden. „Damit ist das Vorhaben leider Gottes gescheitert.“ Was konkret heißt: Die vorhandenen Gebäude genießen Bestandsschutz, weitere dürften nicht entstehen, da es sich um den Außenbereich von Weingarten handelt.

    Eines der etwas größeren Häuser der Wochenendhaussiedlung.
    Eines der etwas größeren Häuser der Wochenendhaussiedlung. Foto: Markus Drossel

    Und da ist dann noch die Sache mit dem Weg. Der Maintalweg, der am Ufer des Mains entlang die hinterliegenden Grundstücke erschließt, führt über Privatgrund, beispielsweise den von Tierarzt Dr. Peter Neu. „Elf Jahre ist es her, dass ich mir das Grundstück dort kaufe. Mir wurde von Dr. Fischer vor sieben Jahren fest versprochen, dass ich bauen dürfte. Es gab auch einen einstimmigen Stadtratsbeschluss“, sagte der Coburger im Gespräch mit dieser Redaktion. Darauf warte er bis heute. „Stattdessen kam eine Delegation des Landratsamts und sagte mir, ich dürfe mein Grundstück nicht einmal mit dem Rasenmäher mähen, geschweige denn dort eine Wurst grillen. Nur landwirtschaftliche Nutzung sei erlaubt.“ Das Problem: Dr. Neus Grundstück liegt zwar zwischen den bestehenden Wohnhäusern, ist aber bis dato unbebaut. „Als ich einen kleinen Pavillon aufstellte, kam sofort die Anordnung, diesen zurückzubauen.“ Und auch die angepflanzte, weil artfremde Hecke. Und den kleinen Weg den Hang hinauf.

    Vor Gericht erstritten, den einzigen Zugangsweg sperren zu dürfen

    Das wollte sich Dr. Neu nicht gefallen lassen, drohte, genannten Weg – die einzige Zufahrt zu den Wochenendhäusern in Richtung Hausen – zu sperren. Die Verwaltungsrichter in Bayreuth und München gaben ihm Recht. Nur: Er darf keine Schranke aufstellen, keinen Graben ausheben, keinen Findling setzen. Es blieb bislang bei knallgelben Verbotsschildern, die die Nutzung des Privatwegs untersagen. Die Sperrung des Wegs würde auch die Mainfischereigesellschaft treffen, die eines der hinterliegenden Grundstücke besitzt.

    „Es ist kein öffentlich-rechtlicher Weg. Rein rechtlich ist es Wiese“, sagte Bürgermeister Hügerich in der Sitzung. „Das Fahrtrecht ist nachbarschaftlich zu regeln, durch eine zivilrechtliche Vereinbarung.“ Abermals verwies er darauf, dass die Stadt die Sachlage juristisch genauestens habe prüfen lassen. Die Grundstückseigentümer seien schriftlich informiert worden, dass das „Sondergebiet für eine Wochenendhaussiedlung für Freizeitzwecke nicht durchführbar“ sei.

    Über die Dächer der Wochendendhaussiedlung Richtung Lichtenfels geblickt.
    Über die Dächer der Wochendendhaussiedlung Richtung Lichtenfels geblickt. Foto: Markus Drossel

    Eduard Meixner (Freie Wähler/Bürger) regte an, den Punkt zu vertagen und noch nicht darüber zu beschließen, da es „einige Ungereimtheiten“ gebe. Vier Stadträte schlossen sich seiner Meinung an, 25 Stadträte stimmten dagegen. Und so wurde mit 26 zu vier Stimmen im Anschluss beschlossen, die Bauleitplanungsverfahren nicht mehr weiterzuverfolgen. Binnen weniger Minuten war der Tagesordnungspunkt abgehandelt. Zumindest in der Stadthalle.

    Für Dr. Neu bedeutet das: Freizeitliche Nutzung seines Grundstücks bleibt untersagt, die Rückbauanordnung bleibt in Kraft. Ungerecht, wie er findet, denn: „Die umliegenden Grundstücke werden sehr extensiv freizeitlich genutzt.“ Für sie gilt erwähnter Bestandsschutz. „Wir kämpfen seit elf Jahren darum, eine Bratwurst essen zu dürfen auf unserem Grundstück, während die anderen Häuser in den vergangenen Jahrzehnten erweitert und erweitert wurden. Alle haben gebaut, gemacht, getan – und wir haben eine Rückbauanordnung.“

    Der Stadt werfen er und seine Frau Verzögerungstaktik vor. Dabei habe er sogar zugestimmt, eine Kanalleitung durch sein Grundstück legen zu lassen, um die anderen Häuser zu erschließen. Immer die vermeintlich feste Zusicherung vor Augen, selbst auch ein Domizil errichten zu dürfen. Notariell geregelt, so das Ehepaar Neu, sei die Kanaltrassierung bis heute noch nicht. Man werde auch diesen Sachverhalt rechtlich prüfen lassen.

    „Das, was die Stadt hier treibt, ist unter aller Kanone!“, schimpfte der Coburger Volker Kunstmann, der seit 1952 ein Wochenendhaus in Weingarten besitzt. „Eine einzige Lokalposse“, pflichtete ihm Gerhard Silbermann bei.

    Hochwassersicher am Hang errichtet wurde dieses Wochenendhaus bei Weingarten.
    Hochwassersicher am Hang errichtet wurde dieses Wochenendhaus bei Weingarten. Foto: Markus Drossel

    Dem Erlangener gehörigen etliche Häuser in der Siedlung, die er vermietet und verpachtet. „Der Bürgermeister hat es noch nicht einmal geschafft, alle Anwohner an einen Tisch zu bringen. Übrigens: Der Zufahrtsweg war schon vor über 100 Jahren als Treidelweg in Karten verzeichnet.“ Als Leinpfad der Flößer. Er und Kunstmann machten deutlich: „Es gibt vor allem um das Wegerecht. Wir können nicht mit dem Schubkarren unser Zeug nach hinten fahren.“ Mit der Drohung, den Weg zu sperren, hat Dr. Peter Neu seine Nachbarn in der Sache vereint.

    Idyllisch am Main gelegen, mit Blick auf den Staffelberg: die Wochenendhaussiedlung zwischen Weingarten und Hausen.
    Idyllisch am Main gelegen, mit Blick auf den Staffelberg: die Wochenendhaussiedlung zwischen Weingarten und Hausen. Foto: Markus Drossel

    Einige Stadträte stellen sich im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung der Diskussion, quer durch die Fraktionen. Sie hören zu, lassen den Ärger über sich ergehen. Dass die Anwohner nicht aufstecken wollen, ist überdeutlich. Der Streit um das „Sondergebiet für eine Wochenendsiedlung für Freizeitzwecke“ scheint noch lange nicht ausgestanden.

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    Im Stadtrat kurz notiert • Die Stadt Lichtenfels hat zwei neue Eheschließungstandesbeamte: Sowohl Zweite Bürgermeisterin Sabine Rießner als auch Dritter Bürgermeister Mathias Söllner haben eine Kurzschulung in München besucht und wurden nun vom Stadtrat mit sofortiger Wirkung zu Standesbeamten bestellt. Die Bestellung erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit – also spätestens im Jahr 2026. • Das Landratsamt hat als rechtsaufsichtliche Behörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Lichtenfels für das Jahr 2021 genehmigt. • Die Kläranlage Romansthal wird saniert. Den Zuschlag hat in nichtöffentlicher Sitzung die Baufirma Dietz aus Weismain erhalten (Angebotspreis: 684 277,01 Euro). • Die Sanierung der Räumerlaufbahn in der Kläranlage Lichtenfels wird von der Friedrich Krumme GmbH, Bad Hersfeld, übernommen (134 552,11 Euro). • Die IBC Solar AG aus Bad Staffelstein ist neuer Vorhabensträger im Projekt Photovoltaikanlage Lichtenfels-Nord. Bislang war dies die Südwerk Projektgesellschaft aus Burgkunstadt. Der Stadtrat stimmte einstimmig zu.

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