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COBURG/LICHTENFELS: Landgericht Coburg: Haft für Messerstecher aus Lichtenfels

COBURG/LICHTENFELS

Landgericht Coburg: Haft für Messerstecher aus Lichtenfels

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    Hier fiel das urteil: Eingang zu den Coburger Justizbeörden.
    Hier fiel das urteil: Eingang zu den Coburger Justizbeörden. Foto: Mathais Mathes

    Weil ein Mann seinem Bekannten in Lichtenfels einen Messerstich versetzt hat, ist er am Landgericht Coburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jana Huber sah es als erwiesen an, dass der Mann zugestochen hat. „Der Angriff ist für das Opfer glimpflich verlaufen“, führte Huber aus. So habe der Stich mit einem relativ kleinen Messer „zwischen Brustwarze und Schulter“ bei dem Geschädigten zu keiner lebensbedrohlichen Verletzung geführt. Was geblieben sei, ist eine Narbe. Eine Tötungsabsicht unterstellte das Gericht dem Angeklagten nicht. Nachdem er für das Opfer überraschend zugestochen wurde, sei er nicht weiter auf sein Gegenüber eingedrungen. Vielmehr habe er versucht, sich zu entfernen. Somit wurde der junge Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Rosenbusch, war von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen.

    Gegen die Wand gedrückt und zugestochen

    Bei seinem Urteil konnte sich das Gericht auf mehrere Zeugenaussagen stützen. Der Beschuldigte befand sich mit dem ihm bekannten Geschädigten am frühen Abend des 11. Juli vergangenen Jahres in Lichtenfels auf dem Weg in die Innenstadt. Unterwegs soll es zu einem Streit gekommen sein. Die Auseinandersetzung soll sich in der Nähe des Mediamarkts abgespielt haben. Dort wurden Passanten auf die Streithähne aufmerksam. Die beiden hätten sich angeschrien, berichtete ein Zeuge. Der Angeklagte habe plötzlich sein Gegenüber an die Wand des Mediamarkts hinter ihm gedrückt. Weiter sagte der Zeuge: „Ich bemerkte eine Bewegung, wie wenn einer der beiden mit einem Messer zusticht.“ Gemeint war der Angeklagte, der zugestochen haben soll.

    Unklar blieb, wer mit dem Streit angefangen hatte. Verteidiger Albrecht Freiherr von Imhoff wies darauf hin, dass sein Mandant darauf beharre, von dem Geschädigten beleidigt worden zu sein. Der habe dem Angeklagten das rassistische Wort Nigger an den Kopf geworfen. Ohne diese Beleidigung bestätigen zu können, hatte ein weiterer Zeuge berichtet, dass aus seiner Sicht der Geschädigte die Auseinandersetzung begonnen habe. Der Mann sei ihm vom Sehen bekannt gewesen. Er habe sich auffällig verhalten, sei immer mit Kopfhörern unterwegs gewesen, habe Selbstgespräche geführt und auch andere Leute angemacht.

    Der Geschädigte war auch vor Gericht mit Kopfhörern über den Ohren erschienen. Nachdem er die auf Aufforderung der Richterin abgenommen hatte, bestritt er, mit dem Streit begonnen zu haben. Er wisse nicht wirklich, warum der Angeklagte auf ihn los gegangen sei, noch dazu mit einem Messer. „Ich habe nichts gegen ihn. Er ist doch mein Freund“, meinte er.

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