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COBURG: Landgericht Coburg: Misshandlung nicht nachgewiesn

COBURG

Landgericht Coburg: Misshandlung nicht nachgewiesn

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    Zwei Frauen und ein Mann sollen mit brutalen Mitteln versucht haben, eine 43-jährige Mutter einzuschüchtern (wir berichteten). Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter dem Vorsitz von Richter Klaus Halves kam am Freitag jedoch zu dem Schluss, dass den Eindringlingen in die Wohnung im südlichen Landkreis ein besonders drastisches Vorgehen nicht nachgewiesen werden könne.

    In dem Verfahren um Körperverletzung, Bedrohung und Raub hatte die 43-Jährige die beiden beschuldigten Frauen im Alter von 46 und 36 Jahren schwer belastet. Am Abend des 24. August 2022 habe es unerwartet geklingelt, so die Zeugin. Bevor sie reagieren konnte, habe ihr Sohn bereits den Öffner für die Haustür betätigt.

    Bald darauf sei kräftig an die Wohnungstür geklopft worden, und eine Frauenstimme habe Einlass gefordert. Kaum habe sie die Tür geöffnet, hätten die beiden Beschuldigten sowie ein Mann, gegen den ein gesondertes Verfahren läuft, in ihrer Wohnung gestanden. Die 46-Jährige habe sie dann massiv bedroht und mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

    Mit Messer bedroht?

    Wie aus dem nichts habe die Angeklagte ein Messer in der Hand gehalten. „Ich schlitze dich auf, dich und deine ganze Familie“, habe sie gedroht. Mit ihrem aggressiven Verhalten habe die 46-Jährige erreichen wollen, dass sich die 43-Jährige beim Jugendamt für sie einsetzt. Denn sie sei schuld, dass ihr die Behörde ihren Sohn weggenommen habe.

    Fest stand am Ende des Verfahrens, dass sich die Personen, die sich an besagtem Abend in der Wohnung trafen, schon länger gekannt haben. Nach Angaben eines Polizisten ging es um „einen Vorfall in der Rauschgift-Szene“.

    Für die Verteidigung stellte sich die Frage, wie glaubwürdig die 43-jährige Geschädigte ist. Rechtsanwalt Andreas Dräger wies darauf hin, dass sie den Polizeibeamten, die kurz nach dem unerwarteten Besuch in der Wohnung eintrafen, nichts von der Bedrohung mit einem Messer gesagte habe. Vielmehr sei den Polizisten nichts Besonderes aufgefallen. Auch dass ihr ein Umschlag mit rund 2800 Euro fehle, habe die Zeugin erst später angegeben.

    Fehlendes Motiv

    „Ich kaufe der Zeugin ihre Räuberpistole nicht ab“, so das Fazit des Verteidigers. Nicht zuletzt fehle ein Motiv für den gewaltsamen Überfall. Denn seine Mandantin, die 46-jährige Angeklagte, habe nach wie vor das Sorgerecht für ihr Kind. Was hätte die 43-Jährige da beim Jugendamt erreichen sollen.

    Dräger plädierte auf Freispruch, ebenso wie Philipp Kretschmer, der Anwalt der 36-Jährigen. Auch für Kretschmer habe der Prozess zu viele Fragen offen gelassen, weshalb der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gelten müsse. „Es ist schlicht nicht glaubhaft, was die Zeugin hier erzählt“, so der Verteidiger.

    Ganz im Gegenteil fand die Anklage die Aussagen der Mutter und ihres minderjährigen Sohnes plausibel. Im Raum stand der Antrag an das Gericht, die 46-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und die 36-Jährige zu einem Jahr Haft zu verurteilen.

    Mildes Urteil

    Verurteilt wurden die beiden Frauen schließlich. Doch das Urteil fiel mild aus. Die ältere Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Bedrohung, die jüngere eine Geldstrafe wegen Beihilfe dazu.

    Richter Halves machte deutlich, dass auch die Kammer nicht gänzlich von den Angaben der 43-Jährigen überzeugt war. „Fest steht aber, dass es sich nicht um ein sachliches Gespräch unter Freunden handelte“, meinte der Richter zu dem schon einige Zeit zurückliegenden Vorfall.

    Weitere Einzelheiten konnte das Verfahren nicht mehr zu Tage fördern.

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