Der Inzidenzwert von 100 (Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) sei am Samstag, 27. Februar, im Landkreis Lichtenfels überschritten worden, teilt das Landratsamt mit.
Gem. § 3 Satz 1 der 11. BayIfSMV gelte ab Sonntag, 28. februar,, 0 Uhr, im gesamten Landkreis Lichtenfels eine Ausgangssperre. Während der Ausgangssperre ist in der Zeit von 22 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt (nächtliche Ausgangssperre). Es sei denn, dies ist begründet aufgrund:
• eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
• der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
• der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
• der Begleitung Sterbender
• von Handlungen zur Versorgung von Tieren
• von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage § 3 Satz 2 der 11. BayIfSMV. Erst wenn an sieben aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 unterschritten werde, entfalle die Ausgangssperre wieder. Die Aufhebung werde der Landkreis Lichtenfels ebenfalls veröffentlichen, meldet das Landratsamt.
Nochmaliger Hinweis zu den Schulen, Kitas etc.
In der zurückliegenden Woche verzeichnet der Landkreis Lichtenfels wieder einen Anstieg der 7-Tage-Inzidenzwerte. Um Schulen, Kitas sowie weiteren Einrichtungen der Aus- und Fortbildung etc. Planungssicherheit zu geben, habe die Landkreisverwaltung beschlossen, dass für Montag, 1. März 2021, keine Schließung festgelegt werde. Die Einrichtungen dürfen laut der Pressemitteilung am Montag definitiv öffnen, obwohl der Inzidenzwert von 100 am Wochenende überschritten wurde.
Die Landkreis-Verwaltung werde erst am Montag, 1. März 2021, entscheiden, wie es am Dienstag, 2. März 2021, für Kitas und Schulen weitergehe. (red)