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LICHTENFELS: Landkreis Lichtenfels: Billiger wird die Müllabfuhr nicht

LICHTENFELS

Landkreis Lichtenfels: Billiger wird die Müllabfuhr nicht

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    Die Müllgebühren im Landkreis Lichtenfels werden steigen.
    Die Müllgebühren im Landkreis Lichtenfels werden steigen. Foto: Marion Nikol

    Änderungen und Neuerungen sowie die Neuausschreibung bei der Müllabfuhr standen im Mittelpunkt der Sitzung des Umweltausschusses des Landkreses. Die Müllabfuhr im Landkreis sei komfortabel, doch müsse sich auch einiges ändern, sagte Landrat Christian Meißner. „Und die Gebühren werden steigen“ prognostizierte er.

    So ging es zunächst um die Grundlagen für die Ausschreibung der Abfuhrleistung im Holsystem, betreffend die graue und grüne Tonne, Sperrmüll und Entsorgung von Elektrogroßgeräten. Die Restmüllgefäße sind aktuell Eigentum der Haus- und Grundstückseigentümer. Das zulässige Behältervolumen richtet sich nach der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Zur Verfügung stehen 30 Liter pro Person in verschiedenen Tonnengrößen. Auf den Behältern kleben Müllmarken mit dem zulässigen Volumen. Diese sind teilweise sehr alt und nicht mehr gut zu erkennen. Auch gibt es einen Überbestand, etwa wegen Umzügen oder Todesfällen.

    Abrechnung nach Tonnengröße?

    Möglich wäre nun eine Umstellung von der personenbezogenen auf eine behälterbezogene Gebühr. Die Gebühren könnten sich künftig nach dem Behältervolumen richten. Eine maximale Tonnengröße würde man nicht festlegen. Die neuen Behälter sollten dann vom zukünftigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und mit einem ID-Chip ausgerüstet werden. Dieser dient zur Zuordnung der Bereitstellungsadresse und zur Kontrolle des angemeldeten Behältervolumens.

    Immer wieder gehen Behältnisse des sehr alten Bestandes im Landkreis kaputt. Weiter geht man davon aus, dass weit mehr Behälter im Umlauf sind, als zulässig. Die Verwendung dieser Chips würde dazu führen, dass die Verwaltung einen ständigen Überblick über den Behälterbestand hat. Eine wiederkehrende Ausgabe von Müllmarken sei dagegen sehr kostenintensiv und würde eine dauerhafte Kontrolle nicht gewährleisten. Walter Mackert (CSU) gab zu Bedenken, dass der Austausch der Tonnen hohe Kosten mit sich bringe, ebenso werde hierbei durch die Entsorgung der alten Tonnen wieder Müll produziere. Die alten Tonnen seien komplett recycelbar, erklärte Sabine Kögl vom Ingenieurbüro AU-Consult aus Augsburg, die für die Ausschreibungen der Abfuhr verantwortlich zeichnet. Auf die Frage, ob man die Gebühren auch durch Verwiegung des Restmülls festlegen könne, meinte sie, dies sei zu aufwendig und werde kaum praktiziert.

    Sebastian Callens (Grüne) fragte nach, ob denn die Chips auch an alten Tonnen angebracht werden können.

    Bis zu 25 Prozent Ersparnis

    Dies sei dann möglich, wenn die Tonnen ein sogenanntes Chip-Nest haben, sagte , so Christine Münzberger-Seitz vom Landratsamt. Marion Warmuth (CSU) wollte wissen, wie haltbar die Chips sind. Dies stelle kein Problem dar, so Sabine Kögl.

    „Der Behälterbestand wird durch den künftigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und wenn notwendig getauscht“, lautete schließlich der Beschlussvorschlag, der mit einer Gegenstimme der AfD angenommen wurde.

    Außerdem stand die Häufigkeit der Abfuhrtermine zur Diskussion. Vom bisherigen Abfuhrrhythmus „2:1“ könnte man auf eine vierzehntägige Abholung der Restmülltonnen umstellen. Dies sei in den meisten Landkreisen gängige Praxis, so in den Nachbarlandkreisen Coburg und Kronach. Die Abholung der grünen Tonne solle weiterhin alle drei Wochen erfolgen. Durch die eingesparte Anzahl an Leerungen wäre mit einer Reduzierung der Abfuhrkosten bei der anstehenden Ausschreibung zu rechnen. Dadurch würde allerdings eine neue Organisation der Abfuhr erforderlich, wodurch eine Verschiebung der Abholtage zu erwarten sei. Diese hätte dann auch Auswirkungen auf die Abholtage der Papiertonnen und der gelben Säcke. Durch die geänderte Abfuhrhäufigkeit erwarte man eine Einsparung von etwa 25 Prozent, bezogen auf den Nettopreis.

    Georg Deuerling (FW) erkannte in der 14-tägigen Abholung Einsparpotential, ebenso Dr. Arndt-Uwe Schille (SPD). Dagegen fand Walter Mackert, man solle den Abholrhythmus so belassen wie bisher. Schließlich einigte man sich darauf, die Restmüllabfuhr nach dem bisherigen Turnus und alternativ nach dem 14-tägigen Turnus auszuschreiben. Die Vergabe im Sinne eines 14-tägigen Abholrhythmus solle dann erfolgen, wenn dies im Verhältnis zum bisherigen Turnus um mindestens 25 Prozent günstiger würde. Diesem Beschluss folgte das Gremium bei zwei Gegenstimmen.

    Bei weiteren notwendigen Festlegungen, so den Grundlagen für die Ausschreibungen im Bringsystem (Alteisen, Holz, Bauschutt, Elektrokleingeräte, Grüngut) war man sich einig, die bisherigen Regelungen beizubehalten. Ebenso beibehalten werden die Grundlagen zum Betrieb des Wertstoffhofes in Lichtenfels und der Erfassung und Verwertung von Grüngut in Ebensfeld.

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