Nach Analyse des Sars-CoV-2-Infektionsgeschehens im Landkreis zeigt sich weiterhin eine diffuse Verbreitung der Infektionen, wobei die Übertragungen nach wie vor schwerpunktmäßig im familiären und privaten Bereich stattfinden, teilt das Landratsamt mit. „Leider stellen wir zunehmend auch ein erhöhtes Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz fest“, erläutert Landrat Christian Meißner.
„Zusammenfassend sind aber private Treffen mit Freunden und Familienangehörigen aktuell die Hauptansteckungsursache im Landkreis Lichtenfels. Ich hoffe, dass die Unternehmen das in der neuen Arbeitsschutzverordnung geregelte Testangebot konsequent umsetzen und dieses von den Beschäftigten auch rege genutzt wird, damit diese Quelle für die Übertragung von Sars-CoV-2 ausgetrocknet werden kann“, so der Landrat.
Weil der Inzidenzwert wieder auf 251,6 gestiegen ist, gelten die bestehenden Regelungen weiterhin. Aktuell sind Kinder bzw. Pfleger aus sechs Einrichtungen (Kitas, Kindergarten, Hort) – verteilt über den gesamten Landkreis – positiv getestet worden. In den beiden Gymnasien sind ebenfalls zwei Fälle erfasst.
Weil der Inzidenzwert über 100 liegt, sind Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege nur noch mit Vorlage eines negativen Ergebnisses eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus möglich. Auch für das Personal besteht FFP2-Maskenpflicht.
Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer dazu gehörenden Einrichtung FFP2-Maskenpflicht. Für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Alle impfwilligen Bürger – also auch unter 60-Jährige – werden gebeten, sich auf dem Portal des Freistaates Bayern impfzentren.bayern für eine Impfung zu registrieren bzw. anzumelden. Die Vergabe eines Impftermins erfolgt ausschließlich über dieses Bayerische Impfportal. (red)