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COBURG/LICHTENFELS: Landkreis Lichtenfels: Täter muss in die Psychiatrie

COBURG/LICHTENFELS

Landkreis Lichtenfels: Täter muss in die Psychiatrie

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    Justizgebäude Coburg
    Justizgebäude Coburg Foto: joffrey streitAm Landgericht Coburg wurde der Brandstifter-Prozess verhandelt. Am Mittwoch ist das Urteil gefallen. Joffrey Streit

    Am dritten Verhandlungstag des Prozesses gegen den 21-Jährigen aus dem südlichen Landkreis, der sich unter anderem wegen Brandstiftung und versuchter Brandstiftung vor der Ersten Großen Strafkammer im Landgericht Coburg (OT vom 19. Dezember), ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte muss auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus.

    Richterin Jana Huber stützte sich in ihrer Urteilsbegründung insbesondere auf das Geständnis des Angeklagten, der die Taten vollumfänglich eingeräumt hat. Dazu gehören schwere Brandstiftung (zwei Fälle in Ebensfeld, zwei in Lichtenfels), Sachbeschädigungen und Titelmissbrauch.

    Schwere Persönlichkeitsstörung

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hat die Strafkammer mit einer schweren Persönlichkeitsstörung des jetzt 21-Jährigen begründet, die durch einen gerichtlichen Sachverständigen festgestellt wurde. Aufgrund derer sei es zu einem affektiven Stau der Emotionen gekommen, welche die Steuerungsfähigkeit bei der Begehung der Taten erheblich beeinträchtigt habe.

    Diese krankhafte seelische Störung lasse den Angeklagten für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken gewesen, dass bei einer der angeklagten Taten keine Menschen ums Leben gekommen seien. Von einer Jugendstrafe neben der Unterbringung in einer Psychiatrie sah das Gericht ab, weil der zeitlich unbeschränkte Freiheitsentzug ausreichend sei, um die Erziehungsmängel des Angeklagten zu beheben.

    Verzicht auf Rechtsmittel

    Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil bereits rechtskräftig ist und direkt vollstreckt wird. Staatsanwältin Bianca Franke hielt in ihrem Plädoyer fest, dass bei dem Angeklagten ein erhebliches narzisstisches Defizit vorhanden sei. Der Angeklagte zeigt sich fremdem Eigentum oder Leben gegenüber gleichgültig, so die Juristin.

    Therapie unverzichtbar

    Nach der Beweisaufnahme und dem Geständnis im Rahmen der polizeilichen Vernehmung stand für die Staatsanwältin fest, dass der junge Mann die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. Aufgrund der Stellungnahme des Gutachters Dr. Martin Flesch kam Staatsanwältin Franke zu der Überzeugung, dass von dem Angeklagten weitere Straftaten zu befürchten seien. Alleine sein voll umfassendes Geständnis spreche für den Angeklagten.

    In ihrer Ausführung kam sie zu dem Ergebnis, dass die einzige Chance für den Angeklagten auf ein straffreies Leben darin bestehe, sich einer umfassenden Therapie zu unterziehen. Die Staatsanwältin beantragte daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dazu gibt es keine Alternative, so Bianca Franke abschließend.

    Verteidiger Albrecht von Imhoff schloss sich den Ausführung von Bianca Franke an. Sein Mandant habe eingesehen, dass er unbedingt Hilfe braucht, so von Imhoff. Er beschrieb ihn als einen Menschen, der gefangen in seiner Wahrheit sei. Der Angeklagte schloss sich in seinen letzten Worten den Ausführungen seines Verteidigers an.

    Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe stufte den Angeklagten als Heranwachsenden ein, hier könne man Jugendstrafrecht anwenden, so der Experte. Der junge Angeklagte aus dem südlichen Landkreis war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt.

    Man schloss sich bei der Beurteilung gänzlich der Bewertung des Gutachters an, der die Voraussetzung des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch (StGB) für gegeben sah, so die Jugendgerichtshilfe. Die Erklärung dazu lautet: unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter in ein psychiatrisches Krankenhaus.

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