Eine defekte Waschmaschine, ein ausgedienter Kühlschrank, ein nicht mehr funktionierender Föhn – egal, ob es sich um ein Elektrogroß- oder um ein Elektrokleingerät handelt, nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) müssen alle ausgedienten Geräte gesammelt und erfasst werden. Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll – unabhängig von ihrer Größe. Darauf weist das Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Lichtenfels hin.
LICHTENFELS