Durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird zum 1. September 2023 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung neu gefasst, teilt das Landratsamt in einem Pressetext mit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr möchte hierdurch die Digitalisierung weiter vorantreiben und die Onlinedienste im Bereich der Kfz-Zulassung weiter ausbauen. Damit wird künftig die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge, die bislang nur für Privatpersonen vorgesehen war, auch juristischen Personen ermöglicht.
Weiter sieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auch eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vor.
Folglich werden die Gebühren für die internatbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen deutlich gesenkt, die Gebühren für die Zulassungsvorgänge vor Ort oft angehoben.
Zahlreiche Vorteile
Welche Vorteile die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen hat sowie weitere Informationen rund um das Thema Online-Zulassung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen müssen auch umfangreiche Anpassungen in der IT-Anwendung der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
Deshalb hat die Zulassungsstelle im Landratsamt Lichtenfels am Donnerstag, 31. August, nur bis 13 Uhr geöffnet. Ab Freitag, 1. September, ist die Zulassungsstelle wieder in gewohnter Weise erreichbar. (red)