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LICHTENFELS: Lichtenfels: Angler warnen vorm Posieren mit lebenden Fischen

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Lichtenfels: Angler warnen vorm Posieren mit lebenden Fischen

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    Ein großer Fang von Timo Becker beim Angeln in Schweden. Dieser Hecht ist bereits waidgerecht getötet worden.
    Ein großer Fang von Timo Becker beim Angeln in Schweden. Dieser Hecht ist bereits waidgerecht getötet worden. Foto: Karin Sträßner

    Einen armdicken Hecht präsentiert der Angler stolz vor der Kamera. Wer kennt sie nicht, die Fotos von fangfrischen Riesenexemplaren mit rekordverdächtigem Gewicht und sagenhafter Länge? Oft lebt der Fisch dann noch. Wie verträgt sich das mit dem Tierschutz, fragt sich so mancher Betrachter dieser Fotos.

    Klar, Fische werden schon seit jeher gefangen. Das Fischen versorgte die Menschen jahrhundertelang mit Nahrung und war für viele Küstenbewohner die Erwerbsgrundlage. Doch im Zeitalter der Industrialisierung und Globalisierung trifft dies nicht mehr zu. Fisch kann man jederzeit günstig in Dosen, als Tiefkühlkost oder auch frisch erwerben. So hat in der modernen Zeit der Fischfang an Bedeutung für die existenzielle Ernährung verloren. Vor allem im kleinen, privaten Bereich. Doch ist das Angeln als Hobby nach wie vor beliebt.

    Leider treten dabei oft die Nahrungsbeschaffung und Hege in den Hintergrund. Getrieben von falschem Ehrgeiz und Geltungsbedürftigkeit lassen manche Angler schon mal die Achtung vor der Kreatur und der Natur außer Acht.

    Das Fangen und Freilassen ist für den Fisch eine Tortur

    Felix Feiler am Main bei Gruben im Frühjahr 2020. Mit seinem Opa hat er diesen Schuppenkarpfen geangelt, der vor dem Fotografieren bereits waidgerecht getötet wurde.
    Felix Feiler am Main bei Gruben im Frühjahr 2020. Mit seinem Opa hat er diesen Schuppenkarpfen geangelt, der vor dem Fotografieren bereits waidgerecht getötet wurde. Foto: Karin Sträßner

    Attraktiv für den Sportangler wurde das „Catch and Release“ (Fangen und Freilassen). Darunter versteht man in der Angelfischerei das Zurücksetzen von gefangenen Fischen. Oftmals werden in Seen ständig an bestimmten Plätzen sogenannte „Boilies“ (hartgekochte, eiweißhaltige Teigkugeln) zum Füttern in großen Massen ausgelegt. Die großen Fische (meist Karpfen) werden so gemästet. Derartige Größen erreichen Fische in der Natur nicht. An diesen Futterstellen wird dann geangelt. An einem Tag werden so unter Umständen mehrere kapitale Karpfen an Land gezogen.

    In seinem Leben wird so mancher Fisch wiederholt gefangen und minutenlang an der Angel gedrillt. Drillen bedeutet im Anglerjargon der Kampf mit dem Fisch. Ziel des Drills ist es, den Fisch durch abwechselndes Schnurgeben und Heranpumpen zu ermüden, um ihn schließlich landen zu können. Dies macht für viele Angler das eigentliche Erlebnis aus. An Land werden sie fotografiert, vermessen, gewogen und danach wieder zurückgesetzt, nur um die Trophäensucht zu befriedigen.

    Ein waidgerecht getöteter Hecht bei einem Angelurlaub 2018 in Schweden
    Ein waidgerecht getöteter Hecht bei einem Angelurlaub 2018 in Schweden Foto: Karin Sträßner

    Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass auch bei Fischen von einem Schmerzempfinden ausgegangen werden kann. Zudem erleiden die Tiere Atemnot beim Herausnehmen aus dem Wasser und Stress, bedingt durch teilweise zu lang andauernden Handlings an Land. Die äußere Schleimhaut der Fische ist zudem äußerst empfindlich und durch das Anfassen wird sie oft beschädigt. Dadurch kann der Fisch von Pilzen und Parasiten befallen werden und unter Umständen qualvoll verenden.

    Das Catch and Release, bei dem aus reiner Profilierungssucht gezielt auf große Fische geangelt wird, die nicht der Ernährung dienen sollen, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und ist in Deutschland verboten. Trotz eindeutiger Rechtslage gibt es dennoch Angler, die diese Methode im Geheimen praktizieren. Dies Praktiken werden durch einschlägige Zeitschriften propagiert oder zumindest geduldet.

    Nicht mehr am Leben ist dieser Hecht, den Reinhard Becker 2018 in Schweden gefangen hat.
    Nicht mehr am Leben ist dieser Hecht, den Reinhard Becker 2018 in Schweden gefangen hat. Foto: Karin Sträßner

    Eine Strafverfolgung ist schwierig, da nicht nur das Zuschaustellen mit dem Fisch, sondern auch das anschließende Zurücksetzten der Tiere nachgewiesen werden muss. Der deutsche Tierschutzbund möchte tierschutzwidrige Angelmethoden abschaffen und auf strenge Gesetze und Verordnungen in den Bundesländern drängen. Derartige Angler nehmen keinen einzigen Fisch mit nach Hause.

    „Es ist für mich kein Sport, wenn eine Kreatur bei einem Wettbewerb leidet! Das ist moralisch verwerflich!“

    Friedrich Feiler, Angler aus Marktzeuln

    Laut Tierschutzgesetz darf einem Wirbeltier nicht ohne Grund Schmerz oder Stress zugefügt werden. Das Fangen, waidgerechte Töten und Verzehren wäre ein solcher Grund, ebenso das Zurücksetzten eines zu kleinen, oder geschonten Fisches – also alles, was mit der Hege des Fischbestandes zu tun hat.

    Friedrich Feiler aus Marktzeuln, der 25 Jahre lang Vorsitzender der Angelfreunde Michelau und Umgebung war und nun Ehrenmitglied ist, bedauert diese Entwicklung. Von Angelsport will er dabei nicht reden: „Es ist für mich kein Sport, wenn eine Kreatur bei einem Wettbewerb leidet! Das ist moralisch verwerflich!“ Sport sei höchstens das „Casting“ (Weitwurf oder Zielwerfen mit an der Angelschnur befestigten Ködern oder Gewichten). Für ihn bedeutet die Faszination am Angeln der Aufenthalt in der Natur.

    Durch seinen Vater kam der 70-Jährige zum Angeln. Inzwischen nimmt er seinen Enkel mit. Ab 14 Jahren darf man in Deutschland den Fischereischein erwerben. Wer jünger ist, darf nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. So soll der Heranwachsende den Umgang mit den Fischen und dem Angelwerkzeug lernen. „Keiner darf einen Fisch töten, der es nicht gelernt hat,“ erklärt Friedrich Feiler.

    Das stellt eine umfangreiche Fischerprüfung sicher, die nicht einfach ist und mit dem Führerschein verglichen werden kann. Der Fang muss sinnvoll verwertet werden. „Was gefangen wird, wird gegessen,“ ist das Motto des begeisterten Anglers. Und er verzehrt seine Fische auch, was inzwischen lange nicht mehr alle Angler tun. Da der Fang eines Anglers nur zum privaten Verzehr genutzt werden darf, ist ein Boykott von „Catch and Release“-Fischen durch Verbraucher kaum möglich.

    Gezieltes Trophäenfischen ist nicht gestattet

    „Gezieltes Trophäenfischen ist nicht gestattet“, bestätigt Dr. Thomas Speierl von der Fachberatung für Fischerei an der Regierung von Oberfranken. Dazu müsse es einen vernünftigen Grund geben: „Einen Fisch nur des Fotos wegen zu fangen, ist demnach kein vernünftiger Grund.“ Dies wurde durch entsprechende Urteile bestätigt.

    Jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, das die Ausübung des Angelns wie auch die Fischereiaufsicht regelt. Momentan befindet sich eine Gesetzesvorlage in den Fachgremien, die die Arbeit und die Befugnisse der Fischereiaufseher aufwerten soll. Speierl warnt davor, Fischereiaufseher unter Generalverdacht zu stellen. Die Anforderungen an diese seien sehr hoch und würden in regelmäßigen Auffrischungskursen erneuert und gefestigt.

    Den Tierschutz- und Hegegedanken immer beachten

    Friedrich Feiler wünscht sich, dass die Angler nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen. Wichtig ist ihm auch, keine Gräben zwischen Anglern aufzureißen: Der Tierschutzgedanke dürfe nicht außer Acht gelassen werden und konstruktive Kritik müsse möglich sein. Er betont, dass keinesfalls alle Angler die „Catch and Release“-Methode anwenden oder gutheißen. Es handele sich hierbei um einige wenige schwarze Schafe – allerdings leider auch in Oberfranken.

    So bleibt zu hoffen, dass Fotos von profilierungssüchtigen Anglern mit gequälten Fischen bald der Vergangenheit angehören. Und dass sich die Feststellung von Charles Darwins „Alles, was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand“ auf Dauer durchsetzt.

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