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LICHTENFELS: Lichtenfels: Die meisten Infektionen im privaten Bereich

LICHTENFELS

Lichtenfels: Die meisten Infektionen im privaten Bereich

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    „Nach Analyse des Sars-CoV-2-Infektionsgeschehens im Landkreis zeigt sich eine diffuse Verbreitung der Infektionen, wobei die Transmissionen schwerpunktmäßig im familiären und privaten Bereich stattfinden. Zunehmend stellen wir auch ein erhöhtes Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz fest“, erläutert Landrat Christian Meißner die Infektionslage im Landkreis Lichtenfels. Der bislang höchste Wert an positiv getesteten Personen an einem Tag sei am 8. April mit 56 festgestellt worden. Dies sei wohl der fehlenden Testmöglichkeit am Osterwochenende geschuldet, zeige aber auch, dass die Ansteckung im privaten Bereich voranschreitet. „Zusammenfassend sind aber private Treffen mit Freunden und Familienangehörigen aktuell die Hauptansteckungsursache“, so der Landrat.

    Im Landkreis beläuft sich der Inzidenzwert (Zahl an Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) am 8. April auf 167,6. Von Montag, 12. April, bis einschließlich Sonntag, 18. April, gilt daher:

    In den Schulen findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,50 Meter durchgehend eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

    Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentest in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die Testung darf höchstens 48 Stunden alt sein. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Soweit möglich, findet Notbetreuung statt.

    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung bestehen.

    Für Sonntag, 11. April, ist auf dem Schützenplatz in Lichtenfels eine Versammlung angemeldet. Das Landratsamt hat aufgrund des stark ansteigenden Infektionsgeschehens eine Maskenpflicht von 12 bis 22 Uhr angeordnet. Personen, die mit gültigem ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein Face-Shield tragen. Das Ordnungsamt und die Polizei werden die Einhaltung der Anordnungen genau überprüfen. (red)

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