Lichtenfels Nach dem Unwetter am Wochenende in der Region weist Stadtrat Bernd Krauß (CSU) auf die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger hin, die Kanaleinläufe und Einlaufgitter sauber zu halten. „In Mistelfeld waren Schächte randvoll mit Kies und Schutt“, schilderte Krauß die Situation im Stadtrat.
In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Lichtenfels heißt es dazu: „Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen (…) zu reinigen. (…) Insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter [sind] die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen. Dabei sind Einlaufgitter von Laub, angeschwemmten Zweigen u. ä. sowie von Schnee und Eis zu befreien.“
Auch Geh-, Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn sind von Gras, Unkraut, Moos und sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Damit die Anwohnerinnen und Anwohner sich dieser Pflicht bewusst sind, fordert Bernd Krauß, zwei Mal im Jahr einen Hinweis ins Rathaus-Journal zu setzen.
Die Straßenreinigungsverordnung ist zu finden unter www.lichtenfels.de und den Rubriken „Leben und Wohnen“, „Bauen und Wohnen“, „Straßen“. (red)