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LICHTENFELS/BURGKUNSTADT/BAD STAFFELSTEIN: Braucht es ein Handyverbot an weiterführenden Schulen?

LICHTENFELS/BURGKUNSTADT/BAD STAFFELSTEIN

Braucht es ein Handyverbot an weiterführenden Schulen?

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    Die Instagram-Benachrichtigung ploppt auf dem Bildschirm auf, während die zehnte Folge einer Netflix-Serie hintereinander läuft. Gleichzeitig trudeln Whatsapp-Nachrichten von Freunden ein, das nächste Level des angesagten Spiels muss auch noch absolviert werden, sonst bricht die Erfolgsserie ab und man verliert begehrte Bonuspunkte. So oder so ähnlich sehen tagtäglich Smartphone-Bildschirme von Kindern und Jugendlichen aus. Die „Handys“ gelten aber vor allem auf dem Schulhof und im Unterricht als Ablenkung pur.

    Sollten sie dort deshalb verboten werden, wie jüngst in Dänemark und Österreich? Bildung ist Ländersache, in Bayern gilt bisher nur ein Verbot an Grundschulen. Was sagen die Schulleiter, Schulleiterinnen und das Schulamt im Landkreis Lichtenfels dazu? Die Redaktion hat nachgefragt.

    Besorgniserregendes Ergebnis

    Dass die Nutzung von Handys Suchtpotenzial birgt, belegt eine Studie der DAK. Laut der Auswertung der Krankenkasse mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigen über 25 Prozent aller Zehn- bis 17-Jährigen eine bedenkliche oder krankhafte Nutzung sozialer Medien. Das sind rund 1,3 Millionen junge Menschen. Auf Tiktok und Co. ist das Angebot an Kurzvideos groß, was nicht gefällt, wird „weggewischt“ und durch den nächsten Clip ersetzt. Die Aufmerksamkeitsspanne für die 45-Minuten-Folge der Netflix-Serie existiert bei manchen möglicherweise nicht einmal mehr.

    Kleben die Schülerinnen und Schüler in Freistunden und zu jedem möglichen Zeitpunkt am Smartphone? Die Antworten einiger Schulleiter aus dem Kreisgebiet zeigen, wie man in der jeweiligen Schulfamilie mit digitalen Endgeräten umgeht.

    An der Realschule in Burgkunstadt gilt ein „eingeschränktes Handyverbot“, wie Schulleiter Harald Gerner mitteilt. „In diesem Schuljahr haben wir unser bisher eher offenes Nutzungskonzept verschärft, um einen geregelten und störungsfreien Schulalltag zu gewährleisten“, führt er aus.

    Auf Nachfrage bekräftigt er, dass der Medienkonsum nach Beobachtung der Lehrkräfte immer größer werde: Daher das Verbot von „vor Schulbeginn bis nach Ende des Unterrichtstages“. Neben dem Ablenkungsfaktor und der möglichen Störung des Unterrichts nennt Gerner noch weitere Gründe, wieso die Smartphones in diesem Zeitpunkt aus bleiben. Beispielsweise will man die Schulfamilie vor ungewollten Bild- und Tonaufnahmen schützen. So soll auch möglichem Cybermobbing der Riegel vorgeschoben werden. Außerdem möchte man „stumme Pausen“ vermeiden und fördern, dass die Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit nicht nur mit gesenktem Kopf auf den Bildschirm starren.

    Nur auf dem Pausenhof

    Nach Unterrichtende dürfen mobile Endgeräte dann verwendet werden, allerdings nur im großen Pausenhof und der Aula, nicht in den Gängen, Toilettenräumen, Klassenzimmern und Umkleiden. Wer sich nicht an die abgesprochenen Regeln hält, der muss sein Mobilgerät abgeben und kann es nach dem Unterricht im Sekretariat abholen. Bei Wiederholung kann es auch sein, dass nur noch die Eltern das Gerät wieder in Empfang nehmen dürfen. Doch Gerner führt auch aus, dass die man sich an der Realschule Burgkunstadt um die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler bemühe: Jedes Jahr in der 5. Jahrgangsstufe werden Projekttage mit den sogenannten ,Mebionauten‘ veranstaltet. „Ziel ist es, den jüngeren Schülerinnen und Schülern einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien durch ältere Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.“

    Auch am Lichtenfelser Meranier-Gymnasium klären Schülerinnen und Schüler die 5. bis 8. Klassen über den Umgang mit dem Smartphone, Messenger-Dienste, den Internet-Fußabdruck und Cybermobbing auf. 80 Mitglieder zählen die Medienscouts dieses Schuljahr. Das erklärt Dominik Stumpf, Schülersprecher aus der Q12, auf Nachfrage der Redaktion. Für ein generelles Handyverbot ist er nicht, macht er deutlich. „Das wäre wenig sinnvoll und schwierig zu überprüfen“, schätzt er ein. Auch er findet, dass es nur zeitgemäß ist, dass Smartphones zu bestimmten Zeitpunkten im Unterricht eingesetzt werden können. Diese Meinung vertritt auch der Schulleiter des Lichtenfelser Gymnasiums, Thomas Carl. Als Mathematiklehrer setze er Smartphones beispielsweise für kleine Umfragen ein, auch mathematische Gleichungen und Funktionsgraphen lassen sich schnell und einfach auf ihnen abbilden.

    Ständig am Handy herumhängen sei aber natürlich auch an seiner Einrichtung untersagt: „Wir haben eine Schulverfassung zum Umgang mit digitalen Endgeräten ins Leben gerufen.“ Vereinfacht nennt Carl diese den „Handyvertrag“. Dieser besagt, ähnlich wie in Burgkunstadt, dass man nicht mit dem Handy in den Gängen laufen sowie nicht filmen oder am Handy spielen soll. In Freistunden und in der Pause ist die Nutzung aber erlaubt. Der Ablenkungsfaktor und der eventuelle Missbrauch seien die Hauptprobleme. Auch am Gymnasium werden deshalb Handys eingezogen und im Sekretariat nach Unterrichtschluss wieder ausgegeben, wenn ein Verstoß festgestellt wird.

    An der Realschule Bad Staffelstein werden Smartphones generell nur verwendet, wenn es eine Aufsicht führende Person gestattet, berichtet Schulleiter Peter Gerhardt. Der Medienkosnum vieler Jugendlicher werde kritisch gesehen. „In diesem Zusammenhang werden digitale Medien bei uns verwendet, wenn sie zur Vermittlung von Inhalten einen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu anderen Unterrichtsmitteln und -methoden bringen“, so Gerhardt. Er befürwortet die Regelung des Artikels 56 Absatz 5 des Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Dieser besagte bis 2022, dass die Nutzung privater Endgeräte an Schulen verboten ist. Seit Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juli 2022 ist eine private Nutzung an bayerischen Schulen nicht mehr grundsätzlich verboten. Die Schulen haben Spielraum bei der Regelung.

    Vor- und Nachteile

    Auf Nachfrage der Redaktion schätzt Schulamtsdirektorin Stefanie Mayr-Leidnecker ein generelles Handyverbot an weiterführenden Schulen als schwierig umsetzbar ein. Im Allgemeinen würde sie es aber begrüßen, allen voran aufgrund der Ablenkung, die durch das Benutzen der Handys entsteht. Das Mobilgerät auszuschalten könnte laut Mayr-Leidnecker auch nicht nur auf Unmut bei den Schülern treffen: „Viele Eltern möchten, dass ihr Kind immer erreichbar und ortbar ist.“ Allerdings gesteht auch Mayr-Leidnecker ein, dass die Smartphones heutzutage zum Alltag gehören und laut dem „Use your own device“-Prinzip („Verwende dein eigenes Gerät“-Prinzip) ein Hilfsmittel im Unterricht darstellen, wenn eine Schule beispielsweise keine Tablets zur Verfügung hat.

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