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LICHTENFELS: Lichtenfelser Bewährungshelfer fahren jetzt elektrisch

LICHTENFELS

Lichtenfelser Bewährungshelfer fahren jetzt elektrisch

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    Betreuungsrichter Johannes Gründel (li.) und Bewährungshelfer Michael Wolff (re.) freuen sich über das neue Elektroauto BMW i3, das beide als Dienstauto nutzen können.
    Betreuungsrichter Johannes Gründel (li.) und Bewährungshelfer Michael Wolff (re.) freuen sich über das neue Elektroauto BMW i3, das beide als Dienstauto nutzen können. Foto: Alfred Thieret

    Die Justiz stellt ihren Fuhrpark seit einigen Jahren auf umweltfreundliche Fahrzeuge um. Nutzte die Bewährungshilfe des Landgerichts Coburg in Lichtenfels in den vergangenen Jahren schon ein Hybridfahrzeug, so erhielt sie nun ein neu angeschafftes Elektroauto. Der BMW i3 ist mit seiner großzügigen Reichweite von bis zu 280 Kilometer bestens für die Bewährungshilfe geeignet.

    Schließlich bewegen sich die Dienstfahrten im Allgemeinen im Bereich von Kutzenberg, Kronach, Bamberg und Nürnberg, wie der Bewährungshelfer Michael Wolff erklärte. Die Anlaufstellen seien dabei Kliniken, Justizvollzugsanstalten, Amtsgerichte oder die zu betreuenden Probanden.

    Die Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger übernimmt. Ihr Ziel ist die Verhinderung neuer Straftaten und die Resozialisierung durch gezielte fachliche Unterstützung, die von Bewährungshelfern geleistet wird. Diese bemühen sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den unter Bewährung stehenden Straffälligen. Die Bewährungshelfer beraten ihre Probanden unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes bei Problemen und in Krisensituationen, unterstützen sie bei der Erfüllung der im richterlichen Bewährungsbeschluss aufgeführten Auflagen und Weisungen, geben Hilfestellung bei Suchtproblemen und machen zur Erfüllung ihrer Aufgabe auch Hausbesuche.

    Außer den Bewährungshelfern nutzt auch der Betreuungsrichter Johannes Gründel das Auto bei seinen Dienstfahrten zu Pflegeheimen, Kliniken und Hausbesuchen. Da sowohl Richter Johannes Gründel als auch der Bewährungshelfer Michael Wolff privat bereits ein Elektroauto fahren, freuen sich beide, dass sie nun auch dienstlich ein entsprechendes Fahrzeug nutzen können.

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