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LICHTENFELS: Nur Tierärzte dürfen untersuchen

LICHTENFELS

Nur Tierärzte dürfen untersuchen

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    Die Pressestelle des Lichtenfelser Landratsamts bezieht folgendermaßen Stellung: Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird im Landkreis Lichtenfels von fünf amtlichen Tierärzten und einem amtlichen Fachassistenten (frühere Bezeichnung „Fleischbeschauer“) durchgeführt. Die amtlichen Tierärzte üben diese Aufgaben, mangels großer Schlachtbetriebe und entsprechender Schlachtzahlen, neben ihrem laufenden Großtier-/ Gemischtpraxisbetrieb aus. Eine Terminvereinbarung ist daher unentbehrlich. Den Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen ist jeweils ein amtlicher Tierarzt oder ein Fachassistent zugeteilt. Eine Übersichtsliste über diese Verteilung, die „Fleischbeschaubezirke“, ist auf der Internetseite des Landkreises eingestellt und somit für jedermann jederzeit einsehbar. In dieser Liste ist auch die entsprechende Vertretung geregelt (Urlaub/Krankheit). In der EU-zugelassenen Schlachtstätte der Schäferei Anton Wunderlich ist bisher primär der amtliche Fachassistent Herr Dinkel für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung eingeteilt.

    Entsprechend geltender Verordnungen darf die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nur von amtlichen Fachassistenten durchgeführt werden, wenn sie unter der Aufsicht eines amtlichen Tierarztes stehen.

    Herr Dinkel hat seit seiner Anstellung im Landkreis im Jahr 1985 zuverlässig und sehr gut seine Arbeit verrichtet und einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und für sichere Lebensmittel geleistet. Deshalb konnte er übergangsweise diese Tätigkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand weiter verrichten.

    Die derzeitige rechtliche Situation macht es jedoch unmöglich die Aufgaben von Herrn Dinkel einem anderen Fachassistenten (Nachfolger) zu übertragen, da seit der Neuregelung nur approbierte Tierärzte die Schlachttier- und Fleischuntersuchung eigenständig übernehmen dürfen. Mit Herrn Wunderlich wurde bereits mehrfach diese Thematik dargelegt und auch erörtert. (red)

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