Vor einer sehr interessierten Zuhörerschaft sprach Notar Dr. Fabian Eike Flaßhoff im Rahmen der OT-Akademie des Obermain-Tagblatts über das wichtige Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ im Saal des Landgasthofs „Zum Anker“ in Weidnitz.
Gesetzlicher Betreuer!?
Beides seien wichtige Dokumente, die man zu Zeiten abschließen sollte, in denen man noch im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist. Könne man seinen Willen einmal nicht mehr selbst äußern, etwa aufgrund eines Unfalls oder fortgeschrittener Demenz, so werde das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, so der Referent.
Ehepartner oder Kinder seien nicht ohne weiteres befugt, für die nahestehende Person zu handeln. Dies müsse vorher in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden, betonte Dr. Flaßhoff.
So sorgfältig wie möglich
Der Notar empfiehlt, beizeiten eine Person des Vertrauens, zum Beispiel Ehepartner und/oder Kinder, einzusetzen. Er führt aus: „Sie bestimmen gewissermaßen einen Geschäftsführer für Ihr Leben für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.“ Da eine solche Generalvollmacht je nach Ausgestaltung weitreichendste Folgen haben kann, gelte es im Vorfeld genau zu überlegen, wem man eine solche erteilt, so Dr. Flaßhoff. Dabei gelte es auch, so konkret wie möglich seinen Willen zu dokumentieren.
Hilfreich – wenn auch nicht vorgeschrieben – sei dazu eine notarielle Beratung und Beglaubigung. Für einzelne Rechtsgeschäfte, etwa für Immobilien, sei eine notarielle Beurkundung jedoch vorgeschrieben und auch im Verkehr mit Banken dringend zu empfehlen.
Behandlungswünsche
Eine Patientenverfügung regelt den medizinischen Bereich und legt Behandlungswünsche für Situationen fest, in denen der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Ob man beispielsweise künstlich ernährt werden wolle oder bei negativer Genesungsprognose lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden sollen. Das seien wichtige Willensäußerungen, an die ein Arzt gebunden sei, so der Notar.
Kosten
Besser als Musterverfügungen aus dem Internet sei laut dem Referenten die Beratung und Beglaubigung eines Notars. So könne man in einer Vorsorgevollmacht auch persönliche Dinge präzise formulieren, auch wenn das mit Kosten zwischen etwa 100 und 350 Euro verbunden sei.
Der Referent ging im Anschluss auch auf die Fragen aus dem Publikum ein. OT-Marketingleiter Ludwig Wiesmann dankte Dr. Flaßhoff mit einer Flasche Wein für den sehr informativen Vortrag.