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LICHTENFELS/COBURG/KULMBACH: Pflanzenschutz und Landwirtschaft

LICHTENFELS/COBURG/KULMBACH

Pflanzenschutz und Landwirtschaft

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    Feldrand ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit massiver Verunkrautung durch den Ackerfuchsschwanz.
    Feldrand ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit massiver Verunkrautung durch den Ackerfuchsschwanz. Foto: Fritz Asen

    Pflanzenschutz ist in der Landwirtschaft oft unerlässlich. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Pflanzenschutzmitteln: biologische und chemische. Darüber informiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer Pressemitteilung.

    Der chemische Pflanzenschutz wird vielfach negativ gesehen und kritisch bewertet. „Der Verbraucher hat Angst, dass sich die Wirkstoffe nicht abbauen und in den Lebensmitteln verbleiben. Mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit. Das ist sicher der Hauptgrund dafür, dass die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln ansteigt“, erläutert Fritz Asen, Pflanzenbauberater am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach.

    Strenge Prüfungen und Vorgaben

    Strenge Vorgaben bei Zulassung und Anwendung. Ebenso wie bei Arzneimitteln unterliegen Zulassung und Anwendung von chemischen Pflanzenschutz-Präparaten strengen Vorgaben. An der Zulassung sind deshalb mehrere Behörden beteiligt.

    Bei den Prüfungen stehen insbesondere der Gesundheitsschutz und die Auswirkungen auf den Naturhaushalt im Fokus. Anhand umfangreicher Tests wird entschieden, ob und mit welchen Auflagen ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird.

    Auflagen beschrieben

    In den Zulassungsunterlagen für den Hersteller ist dann detailliert beschrieben, welche Auflagen das Produkt bekommen hat. Fritz Asen: „Dort ist beispielsweise geregelt, in welcher Kultur es angewendet werden darf oder welcher Abstand zu Gewässern eingehalten werden muss, um die Auswirkungen auf den Naturhaushalt so gering wie möglich zu halten.“ Sämtliche Auflagen müssen dann in der Gebrauchsanleitung abgedruckt sein.

    Sachkundenachweis seit 1988

    Um den sachgerechten Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 1988 einen sogenannten Sachkundenachweis Pflanzenschutz für die Anwendung und Beratung und den Verkauf von chemischen Pflanzenschutzmitteln eingeführt, landläufig auch als „Pflanzenschutzführerschein“ bekannt.

    Er ist detailliert im Pflanzenschutzgesetz geregelt und besagt: Wer chemische Pflanzenschutzmittel ausbringen will, der muss der zuständigen Behörde nachweisen, dass man auch das dafür notwendige Wissen für einen sachgerechten Einsatz der Mittel hat.

    Fritz Asen weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise Kleingartenbesitzer noch keinen Sachkundenachweis benötigen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bieten Sachkunde-Kurse an. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln erfolgt hauptsächlich in der Landwirtschaft oder im Garten-Obst- und Weinbau.

    Im Rahmen der Ausbildung

    Die Auszubildenden in diesen Berufen erlangen den Sachkundenachweis bereits im Rahmen ihrer Berufsausbildung. Durch die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Oberfranken mit hohem Nebenerwerbsanteil gibt es bei uns jedoch viele kleinere Betriebe, deren künftige Betriebsleiter daran interessiert sind, ihren Pflanzenschutz selbst machen zu dürfen. Sie besitzen aber nicht die dafür notwendige Ausbildung zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel. Aus diesem Grund bieten die Landwirtschaftsämter regelmäßig Kurse zur Erlangung der Sachkunde an. Sachkundenachweis stellt hohe Anforderungen und verpflichtet zur Fortbildung

    Der im Dezember 2024 beendete Kurs hat wieder gezeigt: Die Anforderungen, um die Sachkunde für den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu erlangen, sind hoch. Zur Prüfung haben sich über 90 Kursteilnehmer angemeldet. Die Durchfallquote lag bei deutlich über 20 Prozent. Eine Nachprüfung ist allerdings möglich. Und Fritz Asen ergänzt: „Wer sich nicht innerhalb von drei Jahren fortbildet, für den erlischt die Sachkunde. Beim chemischen Pflanzenschutz wird also genau hingeschaut. (red)

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