Verstöße gegen bereits genehmigte Bauanträge sowie die fehlende Kooperation mit den Nachbarn ließen den neuen Bau- und Umweltausschuss Lichtenfels am Dienstagnachmittag gegen eine Erweiterung des Restaurants „Dornröschen“ in Schönsreuth stimmen. Außerdem sorgten vorgeschlagene Regelungen für vorteilhafteres Parken für E-Autos im Stadtgebiet für Diskussionen.
„Der Geduldsfaden ist schon sehr gespannt.“
Frank Rubner, CSU-Fraktionsvorsitzender
„Der Geduldsfaden ist schon sehr gespannt“, gab Frank Rubner am Mittwoch zu bedenken. Wieder einmal war ein Bauantrag rund um das Restaurant „Dornröschen“ Thema des Bau- und Umweltausschusses, der in seiner neuen Zusammensetzung zum ersten Mal tagte. Deshalb wurde etwa der Antrag einer neuen WC-Anlage im Außenbereich sowie eines 900 Quadratmeter großen, komplett asphaltierten Parkplatzes ebenso abgelehnt wie ein momentaner Verkauf des anliegenden städtischen Grundstücks an die Bauherrin verweigert wurde. Stattdessen gab es diverse Auflagen für die Bauherrin.
Bereits im Vorfeld hatte das Thema nicht nur die Stadt Lichtenfels, sondern auch das Landratsamt sowie das ganze Dorf Schönsreuth beschäftigt: Im Jahr 2016 wurde die Genehmigung für die Umnutzung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes zu einer Gaststätte mit einer Freischankfläche von rund 30 Quadratmetern erteilt. Eine Auflage bestand außerdem darin, das benachbarte Biotop zu erhalten.
Wiederholt gegen Vorlagen verstoßen: Biotop zerstört
Bei einer Ortseinsicht 2019 wurde jedoch festgestellt, dass Letzteres zerstört wurde sowie eine wesentlich größere Fläche für den Außenbetrieb genutzt wurde. Ein „nachträglicher“ Bauantrag im Juli 2019 wurde abgelehnt. Stattdessen erhielt das Landratsamt Lichtenfels im vergangenen Herbst ein Beschwerdeschreiben von acht Nachbarn des betreffenden Restaurants: Es ging um Lärmbelästigung durch die Erhöhung der Sitzplatzanzahl im Außenbereich, Verstöße gegen die Sperrzeit und Zuparken der umliegenden Straßen – unter anderem.
In einem gemeinsamen Gespräch mit Mitarbeitern des Landratsamtes und Bauamts sowie betroffenen Nachbarn sollte eine Verständigung erreicht werden: Denn auch, wenn für die Genehmigung eines solchen Bauantrags keine Unterschriften der Nachbarn benötigt werden, könne man die Beschwerden dennoch nicht ignorieren.
„Grundsätzlich ist es gut, wenn sich Gastronomie- Betriebe wieder in den Dörfern ansiedeln, aber wir wollen auch die Nachbarn ernst nehmen.“
Andreas Hügerich, Erster Bürgermeister
Bürgermeister Andreas Hügerich betonte: „Grundsätzlich ist es gut, wenn sich Gastronomie-Betriebe wieder in den Dörfern ansiedeln, aber wir wollen auch die Nachbarn ernst nehmen. Wenn es schon vorher knirscht und knatscht, ist das keine Voraussetzung für ein gutes Klima zwischen den Betreibern und den Nachbarn.“ Stadtbaumeister Gerhard Pülz spricht von „enormen Fingerspitzengefühl, das man für diese Entscheidung braucht.“
Der Bau- und Umweltausschuss scheint nicht gut auf das alte und neue Projekt zu sprechen: Frank Rubner gibt zu bedenken, dass das Ganze eine Ermessensentscheidung sei. Wenn man in diesem Fall vieles durchgehen lasse, würden sich andere Gastronomiebetriebe auf diesen Fall berufen und nachziehen wollen – „zu Recht.“
Und obwohl die Bauherrin schon einige Bestuhlungsflächen in den vergangenen Monaten zurückgebaut hat, ist das dem Gremium nicht genug. Gerhard Pülz gibt zu bedenken: „Der Status Quo ist erst einmal der kleinste gemeinsame Nenner. Ein 'Mehr'< ist davon abhängig, wie die Nachbarschaftsbeteiligung ausfällt.“
Vorerst kein Verkauf des städtischen Grundstück

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Erweiterung des „Dornröschens“ wird daher vom Gremium versagt. Einzelne Auflagen bestehen etwa in der Betriebszeit der Freischankflächen. Diese endet – im Normalbetrieb ohne coronabedingte Einschränkungen – um 21.15 Uhr, damit die Flächen um 22 Uhr tatsächlich geräumt sind. Es wird ein Widerrufsrecht in die Genehmigung aufgenommen für den Fall, dass wiederholt gegen nachbarschützende Auflagen verstoßen wird. Diese sind auch ein wichtiger Faktor für die Zukunft des Betriebs:
Erst nach Vorliegen aller Nachbarschaftsunterschriften, die sich positiv für das Projekt aussprechen, wird ein Bauantrag für die Lage und Neuplanung der WC-Anlage und somit auch den Verkauf des städtischen Grundstücks erneut im Bau- und Umweltausschuss besprochen. Zum südlichen Nachbarn und den Bereich des Spielplatzes soll zudem eine wirksame Abschirmung hergestellt werden. Für den Parkplatz soll ein neuer, „grünerer“ Plan erstellt werden.
Parkplätze für E-Autos versus Frauenparkplätze?
Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die von der Stadtverwaltung geplante Verdopplung der Parkzeit für E-Autos im Stadtgebiet. So sollte diese etwa am Pabstenweg neben dem Ärztehaus fortan auf zwei Stunden kostenfreies Parken ausgeweitet werden, in der Judengasse beispielsweise auf eine Stunde.
Im Gremium standen sich Befürworter der Sache im Hinblick auf den Lichtenfelser Strategieentwicklungsprozess Vision 2030 und Räte gegenüber, die einen neuen „Schilderwald“ oder eine Benachteiligung anderer Personengruppen befürchten. Denn: Ausgewiesene Frauenparkplätze oder Seniorenparkplätze gibt es, wie in anderen Städten, im Lichtenfelser Stadtgebiet nicht. Daher wurde in dieser Sache kein Beschluss gefasst, sondern die Verwaltung damit beauftragt, das Konzept zu überarbeiten.
Unverfänglich war dagegen die Information, dass im Rahmen des Pilotprojekts des Bayerischen Landesamts für Umwelt „Umgang mit geogen erhöhten Stoffgehalten“ im Landkreis Lichtenfels eine größere Zahl von Bodenproben von Acker-, Gründland- und geringfügig Waldflächen entnommen werden. Das Landesamt für Umweltschautz verfügt hierfür über ein Betretungsrecht, die jeweiligen Flächeneigentümer werden im Vorhinein benachrichtigt.
Nutzungsänderung in Schney: Tagespflege Senioren statt Gaststätte
Auch die Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte in eine Tagespflege für Senioren im Lichtenfelser Weg in Schney fand große Zustimmung.