„Vielleicht haben Sie schon einmal die folgenden Begriffe aufgeschnappt: Balkon-PV-Anlage, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, Stecker-Solargerät, steckerfertige Erzeugungsanlage, Plug & Play PV,…“, sagt Anika Leimeister, die Klimaschutzbeauftragte des Landkreis Lichtenfels. „ Doch was steckt dahinter?“ Sie liefert Antworten.
Wie die Klimaschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung erläutert, versteht man darunter eine kleine Photovoltaik-Anlage, die aus einem oder wenigen Photovoltaik-Modulen und Wechselrichter besteht und an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird. Die Sonnenenergie kann dann mit Hilfe der PV-Module in elektrische Energie umgewandelt werden, hierbei handelt es sich um Gleichstrom.
Ein Wechselrichter wird benötigt
Um den Gleichstrom in im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umzuwandeln wird ein Wechselrichter benötigt. Der erzeugte Strom kann dann selbst verbraucht werden. Überschüssiger Strom, der im Haushalt nicht verbraucht werden kann, fließt ins öffentliche Stromnetz.
Doch was muss man beachten und wie sollte man vorgehen, wenn man sich für eine PV-Kleinanlage entscheidet? Ein Flugblatt mit hilfreichen Links steht auf der Homepage des Landkreises www.lkr-lif.de unter dem Reiter Klimaschutz zur Verfügung. Er gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PV-Kleinanlage. So zur Ermittlung von Aufstellort und Anschlusspunkt: „Ein Stromanschluss muss möglich sein. Zudem sind unterschiedliche Varianten möglich: Aufständerung, Balkon, Fassade, Flachdach, Modulausrichtung kann varieren“, so Leimeister. Auch beim Baurecht gibt es unter Umständen etwas zu beachten, beispielsweise Denkmalschutz, Ensembleschutz, keine Gefährdung durch die Anlage, eine sturmsichere Befestigung, die Standsicherheit Balkon/Geländer sowie die elektrische Sicherheit. All das gilt es zu gewöhrleisten.

Interessenten sollten außerdem Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit prüfen. Leimeister: „Bei der Dimensionierung sollte eine 600-VA-Scheinleistung des Wechselrichters eingehalten werden, da diese die Obergrenze für das vereinfachtes Verfahren darstellt.“ Es geht um den Anschluss an Hausnetz und die Anmeldung durch den Anlagenbetreiber. Häufig werden ein bis drei Module installiert. Der Rechner zeigt Interessenten, wie viel Strom und Geld zu warten sind: solar.htw-berlin.de.
Das Einverständnis der Vermieter oder der Eigentümer einholen
Ferner müssen Interessenten Vermieter beziehungsweise die Eigentümer informieren und deren Einverständnis einholen sowie sich über Anforderungen des Netzbetreibers informieren. „Die Netzbetreiber im Landkreis Lichtenfels haben hierfür Formulare erstellt“, sagt die Klimabeauftragte. Diese sind unter 20220316-bayernwerk-anmeldung-steckerfertige-erzeugungsanlage (bayernwerk-netz.de) sowie Nachweis durch Zeugen (suec-netze.de) verfügbar-
„Ein Schuko-Stecker, also eine normale Haushaltssteckdose. stellt keinen normkonformen Anschluss dar.“
Anika Leimeister, Klimatschutzbeauftragte
Darüber hinaus gilt es, Stromzähler prüfen und gegebenenfalls zu wechseln. Stromzähler sollten· mit Rücklaufsperre (bei digitalen Stromzählern vielfach standardmäßig verbaut) ausgestattet sein und der Norm DIN VDE V 0100-551 entsprechen (von den meisten Netzgetreibern werden Zweirichtungszähler gefordert). Ist das geklärt, muss die Elektroinstallation geprüft werden, es müssen Energiesteckdose (Wieland-Steckdosen) angebracht werden.
„Hierbei ist die Sicherung und die Steckdose zu prüfen“, so Leimeister. Ebenso sind Sicherungen der Norm „DIN VDE V 0100-551:16 Ampère-Sicherung“ gegen 13-Ampère-Sicherungen auszutauschen. Die Vornorm DIN VDE V 0100-551 (Errichten von Niederspannungsanlagen) fordert geeignete Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1.
Es geht um die Sicherheit
„Ein Schuko-Stecker, also eine normale Haushaltssteckdose. stellt keinen normkonformen Anschluss dar“, warnt die Fachfrau. „Auch die Netzbetreiber fordern meist einen Anschluss nach DIN VDE V 0100-551, also eine geeignete Einspeisesteckdose zur Vermeidung von Überlastung der Stecker und Kabel.“ Das kann durch einen sogenannte Wieland-Stecker (bis 16 Ampère Dauerlast) erfüllt werden.
Zum Kauf der Anlage und zur Anmeldung beim Netzbetreiber
Die Stromerzeugungsanlage sollte den Bedingungen der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 genügen, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Eine Marktübersicht über unterschiedliche PV-Kleinanlagen im Vergleich ist unter www.pvplug.de zu finden. Schließlich müssen die Formulare und an den Netzbetreiber gesendet werden: 20220316-bayernwerk-anmeldung-steckerfertige-erzeugungsanlage (bayernwerk-netz.de) und/oder Nachweis durch Zeugen (suec-netze.de).

Bei der Installation der Anlage und der sicheren Befestigung zu beachten ist, dass keine Gefährdung durch die Anlage auftritt, diese sturmsicher befestigt, die Standsicherheit Balkon/Geländer gewahrt und die elektrische Sicherheit gewährleistet bleiben. Gegebenenfalls ist die Brandversicherung zu aktualisieren, hier sollte man bei der Versicherung nachfragen.
Bei der Bundesnetzagentur zeitnah registrieren lassen
„Schließlich ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de zeitnah nach Inbetriebnahme erforderlich“, informiert Leimeister. „Jedes Kilowatt erzeugter Solarstrom tut dem Klima Gutes, denn der Netzbezug von konventionellen Strom wird vermindert.“ Hierbei könne man durchaus auch Geld sparen. „Allerdings sollte man auch hier sein Nutzerverhalten für mehr Effizienz anpassen, das heißt, elektrische Geräte möglichst in den Mittagsstunden nutzen.“ (red)
Kostenloser Vortrag von LandSchafftEnergie Alles noch zu theoretisch? Am Montag, 16. Januar , findet von 18 bis 19 Uhr ein kostenloser Online-Vortrag von LandSchafftEnergie statt. Dieser gibt dabei einen sonnigen Einstieg in das Thema und Tipps für die eigene Anlage. Eine vorherige Anmeldung unter www.tfz.bayern.de ist erforderlich. Für weitere Fragen steht Interessentinnen und Interessenten die Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Lichtenfels gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist die Fachfrau unter Tel. (09571) 18-9600 oder per E-Mail an Anika.Leimeister@landkreis-lichtenfels.de. (red)