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LICHTENFELS: Schuleinschreibung am 24. März in Roth

LICHTENFELS

Schuleinschreibung am 24. März in Roth

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    Diese Mädchen und Jungen wurden im vergangenen Jahr in der Grundschule Lichtenfels im Leuchsental eingeschult.
    Diese Mädchen und Jungen wurden im vergangenen Jahr in der Grundschule Lichtenfels im Leuchsental eingeschult. Foto: red

    Die Schulanmeldung für alle Schulneulinge findet am Donnerstag, 24. März, von 12.30 bis 14 Uhr im Schulhaus in Roth, Büschlein 2, statt. Für das kommende Schuljahr gelten folgende neue Regelungen:

    Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis einschließlich 30. Juni 2016 geboren sind, außerdem auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder (Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen) und diejenigen, die für das kommende Schuljahr zurückgestellt werden sollen. Ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten sowie ein ärztliches Attest sind hierfür notwendig.

    Kinder, die im so genannten „Einschulungskorridor“ zwischen 1. Juli und 30. September 2016 geboren sind, können nach erfolgter Beratung durch Kindergarten und Schule ebenfalls angemeldet werden. Auch diese Kinder finden sich bitte mit einem Elternteil zum eingangs genannten Termin in der Schule in Roth ein, egal ob eine Einschulung 2022 stattfindet oder nicht. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Stammbuch sowie das U-Untersuchungsheft mit erfolgter U9.

    Auf Antrag der Eltern können auch die Kinder angemeldet werden, die in den Monaten Oktober bis Dezember 2022 sechs Jahre alt werden. Voraussetzung dafür ist wie bei allen anderen Schulneulingen auch, dass die geistigen, körperlichen und sozialen Gegebenheiten für eine Schulfähigkeit vorhanden sind. Bei Kindern, die nach Feststellung der Schule noch nicht schulfähig sind, muss der Antrag der Eltern abgelehnt werden.

    Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind eingeschult, das nach dem 31. Dezember 2022 sechs Jahre alt wird, wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich, das die Schulfähigkeit bestätigt. (red)

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