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LICHTENFELS: Stadtwerke Lichtenfels: Das Kontingent ist erschöpft

LICHTENFELS

Stadtwerke Lichtenfels: Das Kontingent ist erschöpft

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    Die Stromkosten sind zuletzt so stark gestiegen, dass Billiganbieter in die Insolvenz gehen. Das hat auch Auswirkungen auf die Lichtenfelser Stadtwerke.
    Die Stromkosten sind zuletzt so stark gestiegen, dass Billiganbieter in die Insolvenz gehen. Das hat auch Auswirkungen auf die Lichtenfelser Stadtwerke. Foto: SymbolJens Kalaene/dpa

    Die Strompreise sind auf einem Rekordhoch angekommen. Musste man im Jahr 2000 noch 13,94 Cent je Kilowattstunde zahlen, liegt der Preis aktuell bei 31,89 Cent je Kilowattstunde, was einer Erhöhung von 129 Prozent oder sechs Prozent pro Jahr entspricht. Diese Verteuerung ist nicht allein den gestiegenen Abgaben zu verdanken. Seit Jahresbeginn hat sich der Einkaufspreis an der Strombörse fast verdreifacht.

    Dies hatte zur Folge, dass mehrere sogenannte Billiganbieter in die Insolvenz gehen mussten, da die Einnahmen aus den geschlossenen Verträgen die Kosten nicht mehr decken konnten. Damit fielen die Verbraucher und Verbraucherinnen in die wesentlich teurere Grundversorgung. Hier ist dann schnelles Handeln gefragt.

    Die gekauften Mengen sind für Bestandskunden vorgesehen

    Doch inzwischen ist es schwierig, einen neuen, preiswerteren Anbieter zu finden. Einige Unternehmen haben schon Aufnahmestopps erlassen. Seit kurzem gehören auch die Stadtwerke Lichtenfels dazu. „Wir weisen darauf hin, dass das Gas- und Stromkontingent für 2022 für Neukunden komplett ausgeschöpft ist. Daher können wir derzeit keine Neukunden und Anfragen mehr annehmen und bearbeiten.“ So ist auf der Internetseite der Stadtwerke zu lesen. Doch was bedeutet das?

    Die Stadtwerke kaufen im Voraus eine prognostizierte Menge an Strom und Gas bei mehreren Großhändlern ein, basierend auf den bekannten Kennzahlen, so Werkleiter Dietmar Weiß. Dies geschehe oft zwei bis drei Jahre im Voraus, je nach Preis. Zurzeit seien dies 90 Millionen Kilowattstunden Gas und 5 Millionen Kilowattstunden Strom. Diese Mengen seien hauptsächlich für die Bestandskunden vorgesehen. Übermengen müssten entsprechend zum tagesaktuellen Preis, der meist wesentlich höher sei, zugekauft werden. Das bedeute, dass man teurer ein- als verkauft, was dann am Ende ein Minus bei den Stadtwerken ergeben würde.

    Gaspreise wurden bereits erhöht, Strom folgt wahrscheinlich im April

    Doch was ändert sich im laufenden Jahr für die circa 3300 Gas- und 2000 Stromkunden? „Die Preise steigen überall, so waren auch die Stadtwerke gezwungen, zum Januar die Gaspreise um circa zehn Prozent zu erhöhen. Eine Strompreiserhöhung wird aller Voraussicht nach im April geschehen, die Höhe steht noch nicht fest“, erklärt der Leiter der Stadtwerke. Die gute Nachricht: Die Versorgung durch die Stadtwerke ist aktuell sichergestellt. Die Einkaufsmengen wurden durch die Großhändler bestätigt.

    Unwägbarkeiten, hauptsächlich im Bereich Gas, sind natürlich die geopolitischen Spannungen, gerade im Bereich Russland. Eine langfristige Prognose über die Entwicklung abzugeben, fällt momentan schwer. „Wir hoffen allerdings, vielleicht schon 2022 Angebote für Neukunden erstellen zu können, wenn sich die Preise am Energiemarkt wieder beruhigt haben“, ergänzt Dietmar Weiß.

    Niemand muss im Dunkeln oder Kalten sitzen

    Aber was macht man, wenn der Anbieter einem kündigt, weil er insolvent ist? Zur Beruhigung sei gesagt, dass niemand im Dunkeln oder Kalten sitzen muss, bei Ausfall des Lieferanten springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Doch sind dort die Preise meist wesentlich höher. Hier ist dann Schnelligkeit gefragt, um möglichst schnell wieder aus diesem Tarif herauszukommen. Doch gerade das gestaltet sich momentan schwierig, wie man am Beispiel der Stadtwerke sehen kann. Und nicht immer ist der günstigste Preis die beste Option.

    Die Kündigungen im Falle einer Insolvenz sieht die Verbraucherzentrale kritisch. Die Verträge seien im Grunde genommen weiterhin bindend. Wenn also eine Kündigung ins Haus flattert, sind laut Verbraucherzentrale einige Schritte unabdingbar: Als erstes sollte man umgehend Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren schriftlich kündigen oder widerrufen. Ferner sollte man unbedingt eine Schlussabrechnung mit dem aktuellen Zählerstand verlangen. Außerdem ist zu prüfen, ob gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, die beispielsweise durch eine Doppelzahlung an den Anbieter und den Ersatzversorger getätigt wurden.

    Was zu beachten ist, wenn ein Insolvenzverwalter im Spiel ist

    Und natürlich sollte man so schnell wie möglich nach einem günstigen Tarif suchen. Bei der Belieferung durch den Ersatzversorger gelten keine Kündigungsfristen, das heißt, dass man sofort nach Abschluss in einen günstigeren Tarif wechseln kann. Doch, wie bereits erwähnt, ist gerade das im Moment schwer.

    Steht der Anbieter unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters und ist der Vertrag nicht gekündigt, sieht es etwas anders aus. Hier muss man die Zahlungen an das vom Insolvenzverwalter angegebene Konto überweisen, also auch hier ist der Dauerauftrag beziehungsweise das Lastschriftverfahren zu kündigen oder zu ändern. Wurde die Insolvenz eröffnet, ist der Zählerstand so schnell wie möglich mitzuteilen und eine Schlussrechnung anzufordern. Diese sollte man prüfen. Ein mögliches Guthaben ist in der Insolvenztabelle anzumelden. Das gilt auch für vertraglich vereinbarte Boni, auch diese müssen angemeldet werden.

    Übrigens: Eine Schlussrechnung ist innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zu erstellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man unter Umständen Abschlagszahlungen einbehalten. Dies ist allerdings immer im Einzelfall zu betrachten und kommt nur zum Tragen, sollte man ein Guthaben erwarten.

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