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LICHTENFELS: Strategiewechsel im Lichtenfelser Gesundheitsamt

LICHTENFELS

Strategiewechsel im Lichtenfelser Gesundheitsamt

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    Test positiv. Und nun? Die Inzidenzen steigen an – so sehr, dass das Gesundheitsamt die Kontaktpersonenermittlung reduzieren muss.
    Test positiv. Und nun? Die Inzidenzen steigen an – so sehr, dass das Gesundheitsamt die Kontaktpersonenermittlung reduzieren muss. Foto: Sebastian Gollnow

    Seit Ende September 2021 zeichnet sich in ganz Deutschland und auch in Bayern wieder ein steigender Trend der Siebes-Tages-Inzidenzen ab, der in der vergangenen Woche in allen Altersgruppen sichtbar wurde. Die diesjährigen Fallzahlen sind deutlich höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Herbstes und Winters der Anstieg der Fallzahlen fortsetzen wird. Die Gesundheitsämter sind nicht mehr in der Lage, die Kontaktnachverfolgung zu leisten.

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) teilt daher mit, dass bei hohen Fallzahlen ein Strategiewechsel mit konsequenter Depriorisierung des Kontaktpersonenmanagements erforderlich ist, da die bisherige aufwändige Ermittlung und Nachverfolgung der Kontaktpersonen von den Gesundheitsämtern nicht mehr zu bewältigen ist.

    Warum eine Beschränkung notwendig ist

    Von Seiten des Gesundheitsamts Lichtenfels erfolgt nach den neuen Vorgaben ab sofort eine Anpassung des Kontaktpersonenmanagements: Die Kontaktpersonenermittlung wird auf Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt) sowie auf bestimmte Einrichtungen mit vulnerablen Personen eingeschränkt, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste.

    Unberührt davon bleibt, dass Indexpersonen (mit PCR-Test positiv getestete Personen), die nicht zu den oben genannten Personengruppen zählen, selbst weiterhin ihre engen Kontaktpersonen informieren können. Wenn sich eine Kontaktperson daraufhin eigenständig beim Gesundheitsamt meldet, muss das Gesundheitsamt feststellen, ob es sich tatsächlich um eine enge Kontaktperson handelt und dann gegebenfalls eine Quarantäne anordnen.

    Das heißt, eine infizierte Person kann ihre engen Kontaktpersonen selbst klassifizieren und informieren und bittet nur diejenigen Kontaktpersonen, die nicht genesen oder geimpft sind, sich beim Gesundheitsamt zu melden.

    Zur Kontaktpersonennachverfolgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird eine gesonderte Mitteilung erfolgen. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Regularien.

    Ungeimpfte besonders gefährdet

    Da es sich bei SARS-CoV-2 um ein hochansteckendes Virus handelt und ein Teil der Bevölkerung noch keinen Impfschutz gegen das Virus besitzt (Ungeimpfte), können die Fallzahlen in kurzer Zeit sehr stark ansteigen. In diesem Zusammenhang ist mit einer Zunahme schwerer Krankheitsverläufe und einer Überlastung der Intensivstationen und der niedergelassenen Ärzte zu rechnen.

    Das Landratsamt verweist an dieser Stelle auch auf das Impfangebot im Impfzentrum Lichtenfels (www.lkr-lif.de/Impfzentrum). Aufgrund von ausreichend verfügbarem Impfstoff bietet das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels allen impfwilligen Bürgerinnen und Bürgern auch eine „Freie Impfstunde“ ohne Termin an. (red)

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