Am 1. Januar lief die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten aus. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab sofort strengere Grenzwerte einhalten. Darauf weist die die verbraucherzentrale Bayern hin.
Sie dürfen laut Bundesimmissionsschutzverordnung jeweils nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. „Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben will, muss seit Jahresanfang nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. In der Regel reiche dafür ein entsprechender Nachweis des Herstellers.
Sorgenfrei bei Neukauf
Wer sich für eine neuen Kamin oder Ofen entscheidet, muss sich über die neuen Vorschriften keine Gedanken machen. Die aktuell im Handel erhältlichen Kamine und Öfen erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Grenzwerte,Nachrüstung und Außerbetriebnahme kontrolliert der Schornsteinfeger regelmäßig.
Besonders effizient sowie emissionsärmer sind dabei Modelle mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“. Diese sind mit einem Staub- und Feinstaubfilter sowie einer automatischen Luftsteuerung ausgestattet, die wichtig für den optimalen Betrieb ist, daruf verweist die Verbraucherzentrale Bayern. Für bestimmte Öfen sieht die Bundesimmissions-Schutzverordnung Ausnahmen vor. Dazu zählen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden.
Bestandsschutz
In Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, ist der Betrieb ebenfalls weiter möglich. Bestandsschutz haben auch Kachelgrundöfen, Badeöfen sowie offene Kamine und Feuerstellen, die nur selten genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern berät bei Fragen online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.(red)