Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).
Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils mindestens fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen.
Die genaue Abgrenzung ist schwierig
Die genaue Abgrenzung der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil dabei eine Vielzahl von Kriterien zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen. Waren bei Gräben oder Gewässern die Verhältnisse bisher unklar, galt vorerst keine Pflicht zur Anlage eines Gewässerrandstreifens. Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Ergebnis wird am 12. Dezember vorgestellt
Die Begehung der Gräben und Gewässern im Landkreis Lichtenfels fand zwischen Dezember 2021 und September 2022 statt. Dabei wurden alle Gewässerabschnitte mindestens einmal begutachtet, kritische Fälle auch mehrfach. Die Ergebnisse wurden in Karten festgehalten. Die jetzt erstellten Kartenentwürfe dienen als Hilfestellung für betroffene Landwirte und stehen ab Mitte Dezember als Vorabinformation auf der Internetseite www.wwa-kc.bayern.de des Wasserwirtschaftsamtes Kronach unter Gewässerrandstreifen für jedes Gemeindegebiet des Landkreis Lichtenfels zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Kulisse erfolgt zum 1. Juli durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern. Gewässerrandstreifen sind ab diesem Zeitpunkt an allen angegebenen Gewässern verpflichtend einzuhalten. Das Ergebnis der Gewässerkartierung wird den im Landkreis Lichtenfels betroffenen Landwirten, zuständigen Mandatsträgern, Behörden und Verbänden in einer Videobesprechung am 12. Dezember, um 19.30 Uhr vorgestellt. Interessierte aus dem Landkreis können sich per E-Mail unter den untenstehenden Kontaktinformationen bis Freitag 9. Dezember für diese Veranstaltung anmelden. Die Zugangsdaten werden dann per E-Mail zur Verfügung gestellt. (red)