Ein 56-jähriger Mann soll sich in Lichtenfels an zwei geistig behinderten jungen Frauen sexuell vergangen haben. Seit Freitag muss er sich am Landgericht Coburg verantworten.
„Beide Beziehungen waren einvernehmlich“, erklärte der Angeklagte vor der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Klaus Halves. Ja, es habe sexuelle Handlungen gegeben, von Zwang oder Gewaltanwendung gegenüber einer der beiden Frauen könne jedoch keine Rede sein.
Die Coburger Staatsanwaltschaft, im Verfahren vertreten durch Dr. Ingo Knecht-Günther, sieht das anders. Laut Anklage soll der 56-Jährige im Juli vergangenen Jahres eine der deutlich jüngeren Frauen, sie soll um die 20 gewesen sein, zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der Angeklagte habe sie unter Ausnutzung ihrer geistigen Behinderung überrumpelt. Dennoch soll die junge Frau deutlich „Nein“ gesagt haben, was der Mann aber nicht habe gelten lassen.
Er behauptet hingegen, die Initiative, eine Beziehung einzugehen, sei von der Frau ausgegangen. Sie habe immer seine Nähe gesucht.
Der 56-Jährige war bei einem Fahrdienst für behinderte Menschen tätig. Wie er angab, habe er nicht am Steuer der Kleinbusse gesessen. Seine Aufgabe als Begleiter sei es gewesen, die betreuten jungen Frauen und Männer sicher zur Schule und zurück zu bringen. So hatte er die Frau, die er vergewaltigt haben soll, kennengelernt. Dann hatte es sich, wie er schilderte, ergeben, dass die Mutter der etwa 20-Jährigen mit zwei weiteren Töchtern in sein Haus einzog.
In einer Beziehung, aber ohne einvernehmlichen sexuellen Kontakt
Der Angeklagte hatte via Facebook eine leer stehende Wohnung in seinem Elternhaus angeboten. In dem Haus soll es schließlich zu der Vergewaltigung und einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein.
Der Kontakt zu einer weiteren Frau, ebenfalls mit geistiger Behinderung, soll über seine erste Bekanntschaft zustande gekommen sein. Hier lautet die Einschätzung des Staatsanwalts: „Beide lebten in einer Beziehung, ohne jedoch einen gemeinsamen Haushalt zu führen und ohne einvernehmliche sexuelle Kontakte zu unterhalten.“ So soll es an einem Abend im August 2020 zu einem weiteren sexuellen Übergriff durch den Beschuldigten gekommen sein. In seinem Wagen soll der 56-Jährige die junge Frau komplett ausgezogen haben, um sich an ihr zu vergehen.
Drohung, Belästigung, Einschüchterungsversuch
Auch in diesem Fall habe die Geschädigte mehrfach deutlich gesagt, dass er von ihr ablassen solle. Bis zum Geschlechtsverkehr sei es diesmal jedoch nicht gekommen. Danach habe er der Frau gedroht, sie werde „ihr blaues Wunder“ erleben, wenn sie zur Polizei gehe.
Zuletzt im April soll der 56-Jährige seine zweite Bekanntschaft ein weiteres Mal belästigt haben. Er habe ihr aufgelauert, als sie eine Praktikumsstelle zur Mittagspause verlassen habe. Er soll sie in ein nahe gelegenes Waldstück gezogen haben, um an ihr sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Einen Tag später soll der Angeklagte die Frau bedroht haben. Während sie sich mit einem Bekannten unterhielt, habe er sein Fahrzeug auf den Gehweg in Richtung der Frau gesteuert, um sie zu erschrecken. Laut Anklage hatte dieses Aktion wiederum zum Ziel, die Geschädigte so einzuschüchtern, dass sie keine Anzeige erstattet. Neben Vergewaltigung werden dem 56-Jährigen somit auch versuchte Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.
Weitere Verhandlungstermine sind am 3., 9., 22. und 23. November, jeweils 9 Uhr, geplant.