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Gemünden: Gericht klärt Baustellensicherung nach Fahrradunfall: Mitarbeiter wehrt sich gegen 2800 Euro Strafbefehl

Gemünden

Gericht klärt Baustellensicherung nach Fahrradunfall: Mitarbeiter wehrt sich gegen 2800 Euro Strafbefehl

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    Im Juli vergangenen Jahres stürzte die Radfahrerin im Bereich einer Baustelle in Retzbach.
    Im Juli vergangenen Jahres stürzte die Radfahrerin im Bereich einer Baustelle in Retzbach. Foto: imago images/Fotostand

    Wegen einer nicht korrekt abgesicherten Baustelle, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Würzburg, kam im vergangenen Juli eine 63-jährige Fahrradfahrerin in Retzbach zu Fall. Dabei brach sich die Frau das linke Handgelenk, zog sich zahlreiche Prellungen und Hautabschürfungen zu. Jetzt stand der verantwortliche Mitarbeiter einer Baufirma vor Gericht, weil er den Strafbefehl über 2800 Euro nicht akzeptiert hatte.

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