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Schönau: Abkochgebot für Gemündener Stadtteil Schönau ist aufgehoben

Schönau

Abkochgebot für Gemündener Stadtteil Schönau ist aufgehoben

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    Das Abkochgebot in Schönau gilt nicht mehr.
    Das Abkochgebot in Schönau gilt nicht mehr. Foto: Jochen Eckel, dpa

    Das Abkochgebot für die Haushalte im Gemündener Stadtteil Schönau ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Das teilt das Landratsamt mit. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf Weiteres fortgeführt. Das Ende wird gesondert bekanntgegeben.

    Das Landratsamt weist darauf hin, dass gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich ist. Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen. Kaffee und Tee können mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein. Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken. Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

    Das Landratsamt bittet, die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. (kaa)

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