Die Stadt Karlstadt hebt das am 14. August erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt aufgrund der veränderten Witterungsverhältnisse mit sofortiger Wirkung auf. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor, aus der auch die folgenden Informationen stammen. Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes rät die Stadt Karlstadt dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Rauchverbot im Wald
Grundsätzlich darf kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern angezündet werden. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt Rauchverbot im Wald für Besucherinnen und Besucher. Pflanzliche Abfälle dürfen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. (gop)
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