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Wiesthal: Bestattungen in Wiesthal werden teurer

Wiesthal

Bestattungen in Wiesthal werden teurer

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    Eine neue Friedhofssatzung hat der Gemeinderat erlassen.
    Eine neue Friedhofssatzung hat der Gemeinderat erlassen. Foto: Annette Helfmann

    Neu gefasst und angehoben hat der Gemeinderat Wiesthal die Friedhofsgebühren für Wiesthal und Krommenthal. Bereits in nicht-öffentlicher Sitzung hatte das Gremium zu dem Thema beraten, informierte Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann.

    Die bisherige Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 2003 und weist eine jährliche Unterdeckung auf. Deshalb hat die kommunale Rechtsaufsicht die Kommune aufgefordert, eine Neukalkulation vorzunehmen. Dabei gilt, dass kommunale Einrichtungen weder Gewinn noch ein Defizit erwirtschaften dürfen.

    Trotzdem bot die durch ein externes Fachbüro erstellte Kalkulation, die alle Kosten berücksichtigt, verschiedene Varianten zur Auswahl. Das Gremium konnte sich zwischen einer 30-prozentigen, 50-prozentigen, 60-prozentigen oder 100-prozentigen Kostendeckung entscheiden. Die Ratsmitglieder machten es sich nicht einfach und wogen die Argumente gegeneinander ab. Vor dem Hintergrund, dass die Mehrzahl der Bestattungen inzwischen Urnenbeisetzungen sind, die niedrigere Gebühren aufwerfen und kürzere Ruhefristen haben, entschied sich das Gremium mit zehn zu einer Stimme dafür, die Gebühren auf 100-prozentige Kostendeckung anzuheben.

    Das bedeutet, dass ein Rasenurnengrab, das bisher neun Euro jährlich kostete, künftig rund 22 Euro jährlich kosten wird. Deutlich teurer werden hingegen die klassischen Gräber. Ein Einzelgrab steigt von neun Euro jährlich auf 43,25 Euro. Ein Doppelgrab von bisher 18 Euro jährlich auf 73 Euro. Ebenfalls neu gefasst hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung. Die Bisherige stammt aus dem Jahr 2018 und beinhaltet nicht alle Bestattungsmöglichkeiten. Neu dazugekommen ist in den letzten Jahren das Baumgrab.

    Die Sachbearbeiterin Friedhofswesen bei der Verwaltungsgemeinschaft, Ingrid Karl, erläuterte dem Gremium die Änderungen und Ergänzungen in der Neufassung gegenüber der alten Satzung. Diese wurde zum einen an die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und an die Gegebenheiten in Wiesthal und Krommenthal angepasst. Die Satzung gilt für beide Friedhöfe.

    Neu ist, dass am Eingang ein Hinweisschild mit Friedhofsöffnungszeiten angebracht werden wird. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine versicherungstechnische Vorgabe, erklärte Karl. Aufgehoben wurde die Festschreibung mit einem Bestatter. Künftig können Angehörige das Bestattungsunternehmen frei wählen. Das bedeutet aber auch, dass alle mit der Beisetzung verknüpften Arbeiten, wie Erdaushub und Verfüllen, direkt mit der Pietät verhandelt werden müssen. Allerdings zeige die Erfahrung, dass fast nur noch Urnenbestattungen stattfänden. Das sei einer der wesentlichen Gründe für die Streichung des Benutzungszwangs gewesen, erklärte Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann.

    Gründlich abgewogen hat der Gemeinderat das Für und Wider bei der Frage, ob ein Grabnutzungsrecht schon zu Lebzeiten erworben werden kann und sich schlussendlich dagegen ausgesprochen. Die Befürchtung, dass sonst die freien Urnenbestattungsmöglichkeiten zu schnell blockiert werden könnten, ohne dass es zu einer Nutzung kommt, überwog. Deshalb kann eine Grabstelle erst bei einem Todesfall erworben werden.

    Die neue Satzung sieht zudem vor, dass die Einfriedung von Erdgräbern auf 90 Zentimeter verkürzt werden darf. (ahe)

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