Der Haupt-, Finanz- und Bauausschuss des Lohrer Stadtrates hat am Mittwoch einstimmig eine neue Satzung für den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen beschlossen, die ab 1. September gilt. Spürbar teurer wird es bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen oder vergleichbare Einrichtungen. Die Pauschale steigt von 500 auf 800 Euro.
Hintergrund für die Überarbeitung der seit 2020 geltenden Satzung ist die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes, die im Juli in Kraft getreten ist. Zudem beinhalte die derzeit noch gültige Satzung nicht alle vorgehaltenen Fahrzeuge der Wehren im Stadtgebiet, erläuterte Alexander Grieb, der Sachbearbeiter Feuerwehrrecht im Rathaus.
Bei der Neufassung habe man sich an den Mustersatzungen und Musterkalkulationen des Gemeindetages orientiert, betonte Philipp Halbritter, der Leiter des Amtes Bürgerdienste. Alles andere mache keinen Sinn. Auf Grundlage der fünf vorhandenen Fahrzeuge im Stadtgebiet hat Grieb einen pauschalen Stunden- und Wegstreckensatz für Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) ermittelt.
Beschaffung entscheidend
Danach liegen die Kosten pro Kilometer bei 8,44 Euro und pro Einsatzstunde bei 232,35 Euro. Andere Kommunen könnten durchaus auf andere Sätze kommen, erwiderte Grieb auf die Frage von Eric Schürr (Bürgerverein). Denn bei der Kalkulation komme es auf die jeweiligen konkreten Beschaffungskosten der MLF an.
Bei den Personalkosten für hauptamtliches Personal (Gerätewarte) schlug Grieb eine Erhöhung um circa 6,4 Prozent von 36,19 Euro auf 38,50 Euro je Stunde vor. Beim Kostenersatz für ehrenamtliche Feuerwehrleute sei eine Erhöhung von 26 Euro auf 28 Euro (ein Plus von 7,7 Prozent) angebracht – wegen der Entwicklung bei der Erstattung des Lohn- und Verdienstausfalls durch die Stadt. So habe die Stadt an Arbeitgeber im vorigen Jahr rund 18.700 Euro erstattet, in diesem Jahr seien es bereits über 25.000 Euro.
Beibehalten will der Sachbearbeiter die Kostenerstattung für eine Sicherheitswache (zwei Feuerwehrleute, ein Mannschaftstransporter) von pauschal 80 Euro pro Stunde. Diese Summe sei kostendeckend. Durch die Novellierung des Feuerwehrgesetzes sei es Veranstaltern mittlerweile möglich, Sicherheitswachen selbst zu stellen. Laut Grieb hat die Leitung der Stadthalle bereits signalisiert, dass die Sicherheitswache weiterhin durch die Feuerwehr Lohr erfolgen solle.
Die Leistungen bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen (BMA) will Grieb weiterhin pauschal abrechnen, die Pauschale aber um 60 Prozent von 500 Euro auf 800 Euro erhöhen. Diese Steigerung sei auch mit dem Ersatz für den Lohn- und Verdienstausfall zu begründen. »Derzeit legen wir pro Fehlalarm rund 100 Euro drauf«, sagte der Sachbearbeiter. Zweiter Bürgermeister Dirk Rieb (CSU), der die Sitzung leitete, sprach sich für die Pauschalierung aus, die im Vergleich zur Einzelabrechnung den Aufwand für die Verwaltung verringere.
Dienstleistungen anbieten?
Nach Griebs Angaben gibt es im Stadtgebiet zwei Gebäude mit besonders vielen Fehlalarmen: Die frühere Jugendherberge und die Unterkunft am Sommerberg, beide von Flüchtlingen bewohnt, hätten 2023 und 2024 für insgesamt 70 Fehlalarme gesorgt. Nutzen will Grieb die neue Möglichkeit durch die Gesetzesnovellierung, die Fehlalarmpauschale für BMA auch für ähnliche Anlagen in Autos (E-Call), Aufzügen und bei Hausnotrufen zu verlangen.
Kein Teil der Satzung sind die von Grieb präsentierten Summen, die die Atemschutzwerkstatt in der Lohrer Feuerwache für Dienstleistungen wie Schlauchpflege und Wäscherei verlangen könnte. Diese Leistungen sind für Lohrer Wehren Teil der inneren Verrechnung, aber es wird darüber nachgedacht, sie ab 2026 auch für externe Wehren anzubieten.
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