In Frammersbach ist seit Dienstag, 1. Juli, jegliche Art von offenem Feuer verboten. Darauf weist die Marktgemeinde in einer Pressemitteilung hin. Das Verbot gilt demnach auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken sowie für das Betreiben von Grills.
Ausgenommen sind laut Mitteilung Gas- oder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen sind und keine Flamme nach außen sichtbar ist. Weiterhin ausgenommen sei das Grillen innerorts auch mit Holzkohlegrill auf befestigten Flächen, wenn ausgeschlossen werden könne, dass Bewuchs sich etwa durch Funkenflug entzünden kann. Begründet wird das Verbot mit der anhaltend heißen und trockenen Witterung sowie der damit verbundenen Brandgefahr. Sobald es die Witterung zulasse, werde das Verbot wieder aufgehoben, schließt die Mitteilung.
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