Viele Gräber auf dem Neuhüttener Friedhof werden künftig mehr kosten. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ein Einzelgrab wird nun mehr als doppelt so teuer, die Gebühren für ein Doppelgrab steigen sogar um das Dreifache. Bei anderen Grabarten sinken die Preise aber.
Der Neuhüttener Gemeinderat hat den Neuerlass der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Grundlage für die Neufassung war eine erstmals systematisch erstellte Gebührenerhebung, die bereits im April vorgestellt und seither nochmals überarbeitet worden war.
Parkähnlicher Waldfriedhof
Im Zuge dieser Überarbeitung wurde ein entscheidender Faktor neu bewertet: Der Friedhof in Neuhütten ist als Waldfriedhof mit parkähnlichem Charakter angelegt und umfasst zahlreiche Hang- und Rasenflächen. Diese pflegeintensiven Bereiche machen rund 38 Prozent der Gesamtfläche aus. Künftig werden sie nicht mehr auf die Grabgebühren umgelegt. Dadurch konnten die kalkulierten Friedhofsleistungen im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung im April um etwa 40 Prozent reduziert werden.
Die zuständige VG-Mitarbeiterin und Gemeinderätin Ingrid Karl stellte die Änderungen vor. Sie erläuterte dem Gremium die einzelnen Berechnungsschritte, wies auf die Herausforderungen bei der Kostenzuordnung hin und begründete die Notwendigkeit der Satzungsanpassung. Besonders die Größe und Pflegeintensität des Neuhüttener Friedhofs sei bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die neuen Preise
Ein Einzelgrab kostet künftig 554 Euro (bisher 200 Euro), ein Doppelgrab 1106 Euro (bisher 300 Euro), jeweils bei einer Ruhefrist von 20 Jahren. Ein Urnenerdgrab schlägt mit 349 Euro zu Buche, ein Urnenbaumgrab mit 153 Euro (bisher 200 Euro) für jeweils 15 Jahre. Eine Grabstätte in der Urnenwand kostet 173 Euro (bisher 300 Euro).
Ingrid Karl gab zudem zu bedenken, dass beispielsweise ein Einzelgrab inzwischen mit bis zu sechs und ein Doppelgrab mit bis zu acht Urnen zusätzlich zur Sargbestattung belegt werden kann. Nach intensiver Diskussion legte der Rat den künftigen Kostendeckungsgrad auf 60 Prozent fest. Einige Ratsmitglieder konnten sich mit der Kalkulation jedoch nicht anfreunden. Diese sei aus ihrer Sicht ungerecht, da etwa die Anschaffungskosten für teure Urnenstelen nicht vollständig auf die Gebühren umgelegt worden seien oder zumindest der Eindruck entstanden sei, dass dies nicht erfolgt sei.
Parallel zum Gebührenteil wurde auch die Friedhofssatzung umfassend überarbeitet. Sie enthält nun zahlreiche Klarstellungen, darunter zu Grabnutzungsrechten, Beisetzungsformen und Pflegevorgaben. Neu geregelt wurde unter anderem, dass auch Gräber zu Lebzeiten erworben werden können, sofern ausreichende Kapazitäten bestehen. Die Zulässigkeit von Grababdeckungen und die Pflegepflichten wurden präzisiert. Auch die Gestaltungsvorgaben wurden konkretisiert, etwa hinsichtlich Grabumrandungen, Grababdeckungen oder der Bepflanzung.
Angehörige in der Pflicht
Künftig wird die Gemeinde keine zentralen Bestattungsverträge mit Dienstleistern mehr abschließen. Stattdessen beauftragen die Angehörigen selbst das Unternehmen ihrer Wahl und handeln Preise individuell aus. Dies entspreche der Praxis vieler anderer Kommunen im Umkreis. Entsprechend besteht jetzt eine Genehmigungspflicht für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof. Steinmetze, Bestatter und andere Dienstleister benötigen künftig eine kostenpflichtige Zulassung.
Im kommenden Jahr plant die Gemeinde zudem, neue Urnenfelder auf einem Erweiterungsareal anzulegen. Die Investitionskosten werden in einigen Jahren in eine künftige Kalkulation einfließen.