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Lohr: Tankstellenüberfall, Erpressung, Schutzgeld: 14-jähriger Intensivtäter aus Lohr muss in Jugendhaft

Lohr

Tankstellenüberfall, Erpressung, Schutzgeld: 14-jähriger Intensivtäter aus Lohr muss in Jugendhaft

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    Schild im Eingangsbereich zum Landgericht Würzburg.
    Schild im Eingangsbereich zum Landgericht Würzburg. Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

    Bis dato konnte die Lohrer Polizei einen 14-jährigen Intensivtäter kaum sanktionieren. Das hat sich jetzt vor dem Landgericht Würzburg geändert. Wie Tobias Kostuch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, auf Anfrage erklärte, verurteilte die Jugendkammer den 14-Jährigen am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Was für Beobachter bei Ersttätern eine drastische Strafe ist.

    Die Kammer war demnach überzeugt, dass sich der Jugendliche der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung schuldig gemacht hat.  Nach Angaben des Sprechers war der Angeklagte in dem nicht-öffentlichen Prozess teilweise geständig.

    Kamera zeigt Tathergang

    Das wäre im Hauptpunkt wohl gar nicht nötig gewesen, nämlich dem Überfall auf eine Tankstelle in Lohr. Dabei überführten ihn die Aufnahmen der Überwachungskamera. Diese zeigten, wie er am zweiten Weihnachtsfeiertag 2024, kurz vor 23 Uhr, den Mitarbeiter einer Tankstelle in der Jahnstraße mit einem Messer bedrohte. Die geforderten Tageseinnahmen erhielt er nicht, weil sich diese bereits im Tresor befanden. Daher flüchtete er ohne Beute. 

    Die weiteren Anklagepunkte bezogen sich auf Übergriffe gegenüber einem Mitschüler auf dem Lohrer Weihnachtsmarkt 2024 sowie diverse Beleidigungen von Polizeibeamten. Der Jugendliche hatte eine Art Bande um sich geschart, die von Mitschülern auch eine Art Schutzgeld erpresst haben soll.

    Maßnahmen vor dem 14. Geburtstag halfen nichts

    Vor seinem 14. Geburtstag blieben der Polizei nur Maßnahmen wie zeitweiser Schulausschluss und sogenannte Gefährderansprachen, welche beim jetzt Verurteilten augenscheinlich nichts nutzten. Wie aus Ermittlerkreisen verlautet, habe er gegenüber Beamten sinngemäß geäußert, dass sie ihm ohnehin nichts anhaben könnten, und diese auch beleidigt.

    Gleichzeitig würden die jungen Rechtsbrecher von noch jüngeren regelrecht „angehimmelt“ und bewundert, klagt ein Polizist. Zumindest die U-Haft des 14-Jährigen vor dem jetzigen Prozess machte auf seine Mittäter offenbar Eindruck. Nach Informationen unseres Medienhauses verübten die 13- bis 15-Jährigen seitdem keine Straftaten mehr.

    Der für Lohr einmalige Fall hatte im Vorfeld bereits Vertreter von Schule und Jugendamt beschäftigt.

    Viele Taten ungeahndet

    Eine Vielzahl von Übergriffen bleibt ungesühnt, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch unter 14 Jahren alt und damit nicht strafmündig war. Diese Taten sind dementsprechend laut Kostuch nicht in das Strafmaß mit eingegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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