Weil sie in ihrem Zivilprozess falsche Angaben haben soll, stand jetzt eine 27 Jahre alte Frau erneut vor dem Amtsgericht Gemünden. Die Verhandlung musste jedoch nach der Vernehmung des ersten Zeugen abgesetzt werden. Der Grund: Der angeforderte Übersetzer für die Gebärdensprache war nicht erschienen. Jetzt muss ein neuer Termin und ein Übersetzer gefunden werden.
Gemünden
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