In einem Lebensmittelgeschäft im Landkreis Main-Spessart wurden bei Kontrollen mehrfach Verstöße gegen die Hygienevorschriften festgestellt. Weil der Inhaber behördliche Anordnungen ignorierte und mit einem Verkaufsverbot belegte Lebensmittel in Verkehr brachte, bekam er einen Strafbefehl über 15.000 Euro in 150 Tagessätze à 100 Euro.
Gemünden
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden