Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten

Gemünden/Würzburg: Frage bleibt offen: Wer hat einer Frau an Silvester auf der Alten Mainbrücke in Würzburg an die Brust gefasst?

Gemünden/Würzburg

Frage bleibt offen: Wer hat einer Frau an Silvester auf der Alten Mainbrücke in Würzburg an die Brust gefasst?

    • |
    • |
    • |
    Vor dem Amtsgericht in Gemünden war Thema, ob ein abgelehnter Asylbewerber einer Frau an Silvester an die Brust gefasst haben soll.
    Vor dem Amtsgericht in Gemünden war Thema, ob ein abgelehnter Asylbewerber einer Frau an Silvester an die Brust gefasst haben soll. Foto: Michael Mahr (Archivfoto)

    Hat ein 20-jähriger abgelehnter Asylbewerber in der Silvesternacht auf der Alten Mainbrücke in Würzburg unsittlich berührt oder war ein anderer junger Mann der Täter? Diese Frage konnte am Amtsgericht in Gemünden noch nicht geklärt werden. Der Grund dafür: Die betroffene Frau war nicht als Zeugin zu der Verhandlung vor Gericht erschienen. Ende des Jahres soll ein neuer Termin angesetzt werden.

    Diskutieren Sie mit
    2 Kommentare
    Thomas Ammersbach

    Ich kann mich den Kommentar nur anschließen

    Andreas Gerner

    Mal ein paar Informationen zusammengefasst: Ein 20 jähriger ABGELEHNTER Asylbewerber, der aber immernoch hier ist ? - - - - - - - - - Prozessauftakt erst schlappe 37 Wochen später (wer weiß, was in der Zwischenzeit alles war? ). - - - - - - - Offenbar hatte der Verdächtige während des langen Aufenthalts in Deutschland wenig Lust, die hier gesprochene Sprache zu erlernen, wenn er seine Stellungnahme durch einen Dollmetscher verkünden lassen muss. - - - - - - - Wohnkosten, Heizkosten, Taschengeld, nun Gerichtskosten, irgendwann wird ihm der Rückflug bezahlt samt Begleitung und "Handgeld". - - - - - - - Zum Dank versaut er (so der Verdacht) feiernden Frauen das Neujahrsfest bzw. der Touristin den Aufenthalt und Eindruck von Deutschland. Na klar hält sich deren Begeisterung in Grenzen, zur Zeugenaussage erneut her zu reisen. Womöglich kann daher keiner der beiden in Frage kommenden Personen bestraft werden. Schlimm.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden