Die Hürden, einem Polen den Aufenthalt in Deutschland zu verbieten, liegen hoch. Für Unionsbürger hat das Recht auf Freizügigkeit ein hohes Gewicht. Die Ausländerbehörde Aschaffenburg hat dennoch einem heute 35-jährigen Mann aus Gleiwitz in Polen, den Aufenthaltstitel sowie das Recht auf Einreise auf zwei Jahre entzogen. Trotz einer einschlägigen kriminellen Vergangenheit hat das Würzburger Verwaltungsgericht den Bescheid nun gekippt. An der Verhandlung nahmen auch seine Ehefrau und sein 13 Monate alter Sohn teil. Sein wiederholtes „Tetete“ deutete nicht nur der Vater als „Tata“, dem polnischen Wort für Vater. Der Säugling spielte im Urteil des Gerichts eine entscheidende Rolle.
Lohr
. …“Bei einer erzwungenen Ausreise des Vaters drohe eine Gefährdung des Kindeswohls.“…….diese Verwaltungsrichtern hat offenbar höhere Sachkunde zu Bindungsforschung und Grundrechten als bei bayerischen Familiengerichten üblich. Auch hier wieder der ausschlaggebende Faktor: die Loyalität und Bindungstoleranz der Kindsmutter. Ohne diese hätte der Vater hier keine Chance….!
Durch solche Urteile ist die AFD auf dem Vormarsch.
Die AfD gehört als rechtsextreme Partei verboten. Und hier geht es um etwas völlig anderes: existentielle Grundrechte, insbesondere auch des Kindes, „Kindeswohl“! Jedenfalls taugt diese Partei unter keinem Gesichtspunkt als Referenzpunkt für Rechtsprechung, politische Entscheidungen und überhaupt unser Zusammenleben - das ist nur das politische Manöver der CSU und anderer in der Union, die im Kern die gleichen Illusionen hegen und Narrative verbreiten.
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