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Lohr: Verwaltungsgericht kippt Einreiseverbot gegen höchst kriminellen Vater eines einjährigen Sohnes aus Polen

Lohr

Verwaltungsgericht kippt Einreiseverbot gegen höchst kriminellen Vater eines einjährigen Sohnes aus Polen

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: David Inderlied/dpa

    Die Hürden, einem Polen den Aufenthalt in Deutschland zu verbieten, liegen hoch. Für Unionsbürger hat das Recht auf Freizügigkeit ein hohes Gewicht. Die Ausländerbehörde Aschaffenburg hat dennoch einem heute 35-jährigen Mann aus Gleiwitz in Polen, den Aufenthaltstitel sowie das Recht auf Einreise auf zwei Jahre entzogen. Trotz einer einschlägigen kriminellen Vergangenheit hat das Würzburger Verwaltungsgericht den Bescheid nun gekippt. An der Verhandlung nahmen auch seine Ehefrau und sein 13 Monate alter Sohn teil. Sein wiederholtes „Tetete“ deutete nicht nur der Vater als „Tata“, dem polnischen Wort für Vater. Der Säugling spielte im Urteil des Gerichts eine entscheidende Rolle.

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    4 Kommentare
    Edith Kram

    Hier ein "Faß aufzumachen" lohnt sich nur bedingt. Um was geht es? Bandendiebstahl? Solange "Kinderehe aus Glaubensgründen", Vergewaltigung und sogar Mord keine Gründe für eine sofortige Abschiebung und ein lebenslanges Einreieseverbot sind, ist die Ausländerbehörde hier übers Ziel hinaus geschossen. Einzig die Frage, ob die Mutter auch "zugereist" ist, könnte man als Kriterium sehen. Darüber hinaus ist eine Hetze gegen die AfD hier unangebracht. Blickt man zurück in der Geschichte Deutschlands, waren es vorallem die linksgerichteten Parteien, die unsere Gesetze angezweifelt und liberalisiert haben. Von Steinen, Stahlkugeln und "Mollies" gegen Menschen (Polizisten) ganz zu schweigen. Es geht einzig um die Einhaltung der Gesetze, auch der ungeschriebenen, die ein friedliches Miteinander ermöglichen. Hier beginnt die Regierung und (vorallem) die Justiz immer mehr zu versagen. Gerhard Fleischmann

    Martin Deeg

    . …“Bei einer erzwungenen Ausreise des Vaters drohe eine Gefährdung des Kindeswohls.“…….diese Verwaltungsrichtern hat offenbar höhere Sachkunde zu Bindungsforschung und Grundrechten als bei bayerischen Familiengerichten üblich. Auch hier wieder der ausschlaggebende Faktor: die Loyalität und Bindungstoleranz der Kindsmutter. Ohne diese hätte der Vater hier keine Chance….!

    Robert Muthig

    Durch solche Urteile ist die AFD auf dem Vormarsch.

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    Martin Deeg

    Die AfD gehört als rechtsextreme Partei verboten. Und hier geht es um etwas völlig anderes: existentielle Grundrechte, insbesondere auch des Kindes, „Kindeswohl“! Jedenfalls taugt diese Partei unter keinem Gesichtspunkt als Referenzpunkt für Rechtsprechung, politische Entscheidungen und überhaupt unser Zusammenleben - das ist nur das politische Manöver der CSU und anderer in der Union, die im Kern die gleichen Illusionen hegen und Narrative verbreiten.

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