Es wäre für die 30-jährige gelernte Pflegehelferin ein willkommenes Zubrot gewesen. Sie sollte auf ihr Konto eingehendes Geld auf eine Bank in der Türkei weiterleiten und dafür eine „kräftige Gebühr“ erhalten. Stattdessen saß sie jetzt auf der Anklagebank im Amtsgericht Gemünden. Die Anklage: Geldwäsche. Anstelle die „Gebühr“ zu erhalten, muss die Frau jetzt 3600 Euro Strafe zahlen.
Main-Spessart
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