Eine Geldstrafe von 8100 Euro für den Vater sowie 600 Euro für die Tochter sind die juristische Quittung für eine „quälerische Tiermisshandlung“. Zusätzlich verbot das Amtsgericht Gemünden dem Mann, zwei Jahre lang ein Tier zu halten oder mit Tieren zu handeln. „Es wird höchste Zeit, ihrem Handeln einen Riegel vorzuschieben“, gab Strafrichterin Kristina Heiduck dem Mann, der erst vor zwei Jahren in Schweinfurt wegen Tierquälerei verurteilt worden war, mit auf den Weg.
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