
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung traf sich der Erlenbacher Gemeinderat zusammen mit dem Fachplaner am Schulgelände der Grundschule, um sich vor Ort ein Bild zu machen, wie Räumlichkeiten für den ab 2026 gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geschaffen werden können. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und wird dann stufenweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet, so dass ab 2029 alle Kinder der 1. bis 4. Klasse einen Anspruch haben.
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