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Erlenbach: Schwierige Suche nach Räumen

Erlenbach

Schwierige Suche nach Räumen

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    Der Erlenbacher Gemeinderat am Schulgelände der Grundschule.
    Der Erlenbacher Gemeinderat am Schulgelände der Grundschule. Foto: Gerhard Schmitt
    Ab 2026 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
    Ab 2026 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Foto: Gerhard Schmitt

    Vor Beginn der öffentlichen Sitzung traf sich der Erlenbacher Gemeinderat zusammen mit dem Fachplaner am Schulgelände der Grundschule, um sich vor Ort ein Bild zu machen, wie Räumlichkeiten für den ab 2026 gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geschaffen werden können. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und wird dann stufenweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet, so dass ab 2029 alle Kinder der 1. bis 4. Klasse einen Anspruch haben.

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