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Kreuzwertheim: Offenes Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim verboten

Kreuzwertheim

Offenes Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim verboten

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    Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim (Gemeinde Hasloch mit Ortsteil Hasselberg, Gemeinde Schollbrunn sowie Markt Kreuzwertheim mit Ortsteilen Röttbach, Unterwittbach und Wiebelbach) wird ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Diese und folgende Informationen sind einem Presseschreiben der VG Kreuzwertheim entnommen.

    Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts im privaten Bereich erlaubt. Vor Entzünden des Grillfeuers muss allerdings gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (etwa trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt, die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.

    Die Nutzung gemeindlicher Grillplätze ist nur in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden zulässig. Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasenflächen allerhöchste Brandgefahr.

    Die Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim sieht sich angesichts der hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer zu untersagen und bittet die Bevölkerung, vor allem in den Waldgebieten keinesfalls zu rauchen und auch beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster zu werfen. Die Bevölkerung ist im eigenen Interesse dringend aufgefordert, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekanntgegeben. (nch)

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