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Kreuzwertheim: Offenes Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim verboten

Kreuzwertheim

Offenes Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim verboten

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    Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim (Gemeinde Hasloch mit Ortsteil Hasselberg, Gemeinde Schollbrunn sowie Markt Kreuzwertheim mit Ortsteilen Röttbach, Unterwittbach und Wiebelbach) wird ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Diese und folgende Informationen sind einem Presseschreiben der VG Kreuzwertheim entnommen.

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