In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats stand ein zentraler Beschluss für das laufende Genehmigungsverfahren zum Windpark Großrinderfeld I (GRO 1 bis GRO 3) auf der Agenda. Bürgermeister Johannes Leibold stellte dem Gremium die Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung der vorgesehenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vor. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag zu. Er war notwendig, da das Landratsamt als übergeordnete Behörde diesen Extra-Beschluss angefordert hatte, obwohl die Unterlagen schon Teil des Bauantrags waren.
Main-Tauber
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