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Tauberbischofsheim: Führerscheine rechtzeitg vor dem Ablaufdatum tauschen

Tauberbischofsheim

Führerscheine rechtzeitg vor dem Ablaufdatum tauschen

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    Außer den Papier-Führerscheinen müssen auch Karten-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach umgetauscht werden. Alle EU-Bürger müssen bis zum 19. Januar 2033 über einen einheitlichen, befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen, teilt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis mit. Die Verlängerung der befristeten Dokumente muss dann nach Ablauf von 15 Jahren wiederum neu beantragt werden.

    „Bürgerinnen und Bürger, die einen Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen – auch dann, wenn auf dem Führerschein keine Befristung vermerkt ist“, erläutert der Leiter des Verkehrsamtes, Thorsten Plasch. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des jeweiligen Führerscheindokuments unter der Nr. 4a abgedruckt.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist zudem darauf hin, dass es infolge der jährlichen Tauschfristen beim Führerscheinpflichtumtausch zum Fristende hin, also jeweils zum 19. Januar, aufgrund des erhöhten Aufkommens zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die Behörde empfiehlt daher, sich rechtzeitig zu kümmern.

    Im Main-Tauber-Kreis kann der Führerschein beim jeweiligen Bürgermeisteramt am Hauptwohnsitz sowohl beantragt als auch nach Fertigstellung getauscht werden. Die Bearbeitung erfolgt beim Landratsamt in Tauberbischofsheim. Führerscheininhaber aus dem Stadtgebiet Tauberbischofsheim müssen ihren Führerschein direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt beantragen.

    Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie dem Verfahrensablauf beim Führerscheintausch gibt es auf www.main-tauber-kreis.de direkt auf der Startseite unter „Unsere Leistungen für Sie“ > Verkehr > „Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit“ oder über das jeweilige Bürgermeisteramt, endet die Pressemitteilung. (abra)

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