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Verkauf des Gutshofs Nassanger: Notare dürfen keine Reichsbürger-Überprüfung vornehmen

Lichtenfels

Verkauf Gutshof Nassanger Trieb: Warum die Notare nicht einfach auf den Verdacht der Reichsbürgernähe überprüfen durften

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    Klar geregelt: Notare dürfen bei Vertragsabschlüssen die politische Gesinnung von Käufern nicht ohne Weiteres überprüfen, ohne ihre Amtspflichten zu verletzen. Das galt auch beim Verkauf des historischen Gutshofs Nassanger nahe Trieb.
    Klar geregelt: Notare dürfen bei Vertragsabschlüssen die politische Gesinnung von Käufern nicht ohne Weiteres überprüfen, ohne ihre Amtspflichten zu verletzen. Das galt auch beim Verkauf des historischen Gutshofs Nassanger nahe Trieb. Foto: Markus Drossel

    Der historische Gutshof Nassanger nahe Trieb ist verkauft: Die bisherige Eigentümerin hat sich für das Angebot zweier Privatpersonen entschieden und damit gegen die Offerte des Landkreises, der für eine Sanierung schon zahlreiche Fördergeldgeber aktiviert hatte (diese Redaktion berichtete). Nach Informationen dieser Redaktion wurde der Kauf bereits notariell beurkundet. Gegen eine Käuferin wurden Vorwürfe laut, der Reichsbürger-Szene zumindest nahezustehen. Sie wehrt energisch und distanziert sich. Doch warum wurde das im Vorfeld nicht von Amtswegen überprüft?

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