Die wirtschaftliche Lage der Landwirte und Bauern in Deutschland ist aktuell in aller Munde. Grund sind vor allem die Demonstrationen um die Subvention des Agrardiesels. Anlass genug, einmal einen Blick auf die Renten der Landwirte in diesem Land zu werfen. Denn viele wissen gar nicht, dass Landwirte ein eigenes Rentensystem haben. Doch was genau hat es mit der Alterssicherung für Landwirte auf sich, wie hoch ist die Rente und wie wird sie berechnet? Hier lesen Sie die Antworten.
Ist die Alterssicherung der Landwirte ein eigenes Rentensystem?
Die Altersversorgung der Landwirte wurde laut der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im Jahr 1957 durch das Gesetz zur Alterssicherung für Landwirte (ALG) eingeführt und 1995 durch das sogenannte Agrarsozialreformgesetz reformiert. Demnach läuft die Alterssicherung der Landwirte nicht als Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sondern als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, wie bpb.de schreibt. Der für Landwirte zuständige Dachverband ist die "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" (SVLFG).
Allerdings bietet die Alterskasse für Landwirte laut dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt keine vergleichbaren Leistungen wie die GRV. Dies schlage sich sowohl in der Höhe der Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder. Die staatliche Rente für Bauern hat demnach eher die Funktion einer minimalen Grundsicherung als die einer auskömmlichen Rente. Doch mit welchen Leistungen können Landwirte rechnen?
Rente als Landwirt: Leistungen der Alterssicherung für Landwirte
Zunächst einmal: Die Alterssicherung der Landwirte bietet grundsätzlich Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind. Das sind laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die folgenden:
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrenten und Waisenrenten
- Leistungen zur Rehabilitation und Prävention
Rente als Landwirt: Wie wird sie berechnet?
Die Höhe der Alterssicherung der Landwirte ist dagegen kaum mit den durchschnittlichen Renten der GRV zu vergleichen. Die SVLFG rechnet beispielhaft für 30 Beitragsjahre als Landwirt in den alten Bundesländern nach aktuellem Stand (1. Juli 2023) eine Bruttorente in Höhe von monatlich 520,59 Euro vor. Immerhin ist der Auszahlungsbetrag bei gleichen Bedingungen in den neuen Bundesländern bei den Landwirten nur unwesentlich niedriger, nämlich derzeit 519,69 Euro pro Monat. Zum Leben reicht dieser Betrag freilich nicht.
Der Hintergrund: In der Alterssicherung der Landwirte wird laut dem BMEL anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Einheitsbeitrag erhoben, der nicht einkommensbezogen ist. Alle Landwirtinnen und Landwirte zahlen demnach denselben Betrag ein.
Rente als Landwirt: Wie hoch sind die Beiträge?
Grund für die niedrigen Auszahlungsbeträge der Rente für Landwirte ist der vergleichsweise moderate Beitrag von derzeit 301 Euro im Monat (seit Januar 2024), wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt schreibt. Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag laut dem Bundesinformationszentrum für Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 Euro pro Arbeitskraft, wobei es je nach Betriebsart deutliche Unterschiede gibt. Ackerbaubetriebe verdienten demnach mit durchschnittlich 54.340 Euro pro Arbeitskraft zuletzt am besten.
Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag nach den Angaben des Statistischen Bundesamts im April 2023 in Deutschland bei monatlich 4323 Euro brutto, was ein Jahreseinkommen von 51.876 Euro ist. Daraus wird derzeit ein durchschnittlicher Renten-Beitrag von aktuell monatlich etwa 785 Euro Pflichtbeitrag (18,6 Prozent) an die Rentenversicherung fällig.
Rente als Landwirt: Landwirte benötigen weitere Altersvorsorge
Klar ist: Um sich eine auskömmliche Rente für den Lebensabend zu sichern, reicht die Alterssicherung der Landwirte nicht aus. Bauern und Landwirte benötigen daher eine weitere Altersvorsorge, etwa Altenteilleistungen, Pachteinnahmen, Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder private Vorsorge, wie bpb.de berichtet.
Für nähere Informationen in der Alterssicherung der Landwirte stellt die SVLFG einen Rentenschätzer der landwirtschaftlichen Alterskasse im Netz zur Verfügung.
Übrigens: Wer nie in die Rente eingezahlt hat, hat auch im gesetzlichen Rentensystem finanziell hinterher einen ganz schweren Stand. Immer noch kursieren zudem einige Mythen und Irrtümer über die Rente.