Der Schlaganfall gilt als dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Wer einen Schlaganfall überlebt, hat oft tiefgreifende gesundheitliche Folgen: Körperliche Beeinträchtigung wie Lähmungen oder Schluckbeschwerden können genauso auftreten wie neuropsychische Beeinträchtigungen, etwa Sprach- und Sehstörungen oder Konzentrationsprobleme.
Deshalb sind viele Betroffene nach einem Schlaganfall auf umfassende Pflege und Unterstützung angewiesen. Die Hilfe von pflegenden Angehörigen oder Pflegediensten ist für viele dabei unerlässlich. Doch um entsprechende Leistungen zu bekommen, muss ein Pflegegrad festgestellt werden. Zu welchem Pflegegrad ein Schlaganfall führen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist ein Schlaganfall und welche Folgen hat er?
Wie die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe schreibt, erleiden jährlich circa 270.000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Es kommt zu einer „schlagartig“ einsetzenden Durchblutungsstörung des Gehirns. Ein Schlaganfall wird laut der Informationsseite gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ausgelöst, wenn ein Teil des Gehirns nicht mehr ausreichend durchblutet wird. Häufige Ursache ist demnach ein Blutgerinnsel, das ein Gefäß im Gehirn verstopft. Der Fachbegriff hierfür lautet „ischämischer Schlaganfall“.
Welche langfristigen Folgen ein Schlaganfall hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich: Je schneller die Patientin oder der Patient behandelt und die Sauerstoffversorgung wiederhergestellt wird, desto eher können Folgeschäden begrenzt werden, schreibt das BMG. Als Spätfolgen eines Schlaganfalls listet die Deutsche Schlaganfallhilfe beispielsweise:
- halbseitige Lähmung
- Spastik
- Sprech- und Spachstörungen
- Demenz
- Epilepsie
- Sehstörungen
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Persönlichkeitsveränderung
Welche Pflege wird nach einem Schlaganfall nötig?
Die Beschwerden können sich laut BMG im Lauf der Zeit bessern. Manchmal bleiben sie aber auch bestehen. Nach einem Schlaganfall könne Unterstützung im Alltag oder Pflege nötig werden, erklärt das Ministerium. Um die Folgen des Schlaganfalls zu behandeln und selbst den Alltag bestreiten zu können, sind - je nach Schwere der Schlaganfallfolgen - unterschiedliche Therapie- und Pflegemaßnahmen notwendig. Einige Maßnahmen sind nicht nur kurz nach dem Schlaganfall wichtig, sondern sind auch langfristig wichtig. Das BMG nennt etwa:
- Physiotherapie
- Fitnesstraining
- Sprach-Heilbehandlung
- Training der Schluckfunktion
- Ergotherapie, um den Alltag trotz Einschränkungen zu meistern.
Was ist ein Pflegegrad?
Um eine entsprechende Pflege zu bekommen, können Schlaganfallpatienten vom Pflegesystem profitieren. Doch dafür müssen sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dann kann der Pflegegrad festgestellt werden. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Pflegegrade. Diese entscheiden darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Für die Pflege zu Hause gibt es finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Aber auch für Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste gibt es Leistungen. Ob beziehungsweise welche finanziellen Leistungen und Sachleistungen Betroffenen zustehen, hängt unter anderem vom Pflegegrad ab. Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten dabei weniger Leistungen als Menschen mit Pflegegrad 5.
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Das betrifft etwa Pflegesachleistungen.
Pflege nach Schlaganfall: Mit welchem Pflegegrad können Betroffene rechnen?
Um in einen Pflegegrad eingestuft, oder auch in einen höheren Pflegegrad hochgestuft zu werden, wird eine sogenannte Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt, bei privat Versicherten meistdurch ein Unternehmen. Der Gutachter stellt fest, wie groß die Einschränkung durch die mittel- bis langfristigen Folgen des Schlaganfalls ist. Und mit welchem Pflegegrad können Schlaganfallpatienten dann rechnen? „Eine allgemeine Antwort gibt es auf diese Frage nicht, weil es von Art und Schwere des Schlaganfalls abhängt, welche bleibenden Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen“, erklärt das Bundesweite Pflegenetzwerk auf seiner Website.
Ob jemand nach einem Schlaganfall daheim selbstständig weiterleben kann oder stattdessen auf vollstationäre Pflege, also eine Heimunterbringung, angewiesen ist, wie hoch Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und Hilfsmittel ausfallen - all das entscheidet darüber, ob man nach einem Schlaganfall bei Pflegegrad 1, Pflegegrad 5 oder dazwischen landet. Pflegegrad 2 betrifft zum Beispiel Menschen mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, während „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ zu Pflegegrad 3 führen. Was jedoch das Bundesweite Pflegenetzwerk auch anmerkt: „Ein Pflegegrad nach Schlaganfall ist glücklicherweise keineswegs immer notwendig.“
Beim Gutachten werden die sechs Lebensbereiche „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Selbstversorgung“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ sowie „Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte“ geprüft. Jeder Bereich umfasst mehrere Kriterien und spielt in die Einstufung des Pflegegrads hinein. Die Deutsche Schlaganfallhilfe rät Betroffenen und ihren Angehörigen dazu, sich gut auf die MD-Begutachtung vorzubereiten: „Machen Sie sich vorab mit diesen vertraut, um zu wissen, was für die Festlegung des Pflegegrads relevant ist.“
Übrigens: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Deutschland jedes Jahr an. Nun gab es einen sprunghaften Anstieg. Gleichzeitig werden immer weniger Menschen in Pflegeheimen versorgt – zumindest prozentual gesehen.
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