Wer vor 2017 pflegebedürftig wurde, konnte nach dem Pflegeantrag und einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Pflegestufe von 1 bis 3 bekommen. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge haben sie bis Ende 2016 den Pflege- und Hilfsbedarf von Pflegebedürftigen beschrieben. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und der Pflegereform 2017 hat sich das geändert.
Pflege
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