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Rente: Rentenbonus: Deshalb werden Männer schlechter gestellt

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Rentenbonus: Deshalb werden Männer schlechter gestellt

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    Wenn es nicht anders geregelt ist, werden die Kindererziehungszeiten bei der Rente der Mutter angerechnet. Ein Mann aus Hessen hatte dagegen geklagt.
    Wenn es nicht anders geregelt ist, werden die Kindererziehungszeiten bei der Rente der Mutter angerechnet. Ein Mann aus Hessen hatte dagegen geklagt. Foto: Annette Riedl, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Wer mehr von seiner Rente haben will, kann sich einige Dinge anrechnen lassen. Darunter zählt beispielsweise das Studium. Oder auch Kindererziehungszeiten.

    Haben es die Eltern nicht anderweitig geregelt, werden der Mutter in der Regel die Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Wenn eine solche Regelung nicht besteht, müssen die Väter nachweisen, dass sie hauptsächlich Sorge für das Kind getragen haben.

    Ein Mann aus Hessen hatte dagegen geklagt. Er wollte die Erziehungszeiten der ersten sieben Jahre seiner Tochter auf seine Rente anrechnen lassen. Doch ihm gelang es nicht nachzuweisen, dass er die Hauptsorge trug. Denn der Mann arbeitete damals Vollzeit. Die Mutter seiner Tochter fing erst kurz vor dem sechsten Geburtstag einer geringfügigen Beschäftigung nach, bis sie schließlich ein Jahr später in ihr Heimatland zurückkehrte.

    Rentenbonus: Dass Väter ihn nicht bekommen, ist rechtmäßig

    Wie das Bundessozialgericht in einer Mitteilung schreibt, liege hier "keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern" vor. Dies habe der 5. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.

    Dabei bezieht es sich auf die Auffangregelung. Die führe zwar "zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Kindsvaters", allerdings sei diese "zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebots ausnahmsweise gerechtfertigt". 

    Dem Gericht zufolge würden zwar mehr Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten, dennoch sei dies weit hinter den Quoten der Väter. Durch die Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei der Mutter würden "faktische Nachteile ausgeglichen, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen".

    Übrigens: Die Kindererziehungszeiten können auch nachträglich angerechnet werden. Übrigens: Die Rente fällt in Deutschland nicht immer so aus, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können.

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